Hinweise für Werbetreibende
Die Entwicklung eines guten claims
braucht nicht nur Markenstrategen, Texter und Zeichner,
sondern auch versierte Juristen. Warum? Weil sich unter den ratsuchenden Mandanten
erstaunlich oft folgender Fall findet:
Eine Werbeagentur hat für ein Unternehmen gearbeitet und
unter anderem eine Marke
oder ein Logo entwickelt. Die Leistung ist nach Marketing- und gestalterischen Gesichtspunkten einwandfrei. Den Unternehmensjuristen oder den Anwalt des Werbeunternehmens musste man auch nicht behelligen, denn man ist gut miteinander klargekommen und es sind ja keine rechtlichen Probleme aufgetreten. Oder?
Das häufige Ergebnis: der neue Markenname ist zwar
wirklich sehr schön und einprägsam,
er ähnelt aber einer bereits vorhandenen älteren Marke und
darf deshalb nicht verwendet werden. Oder: der neue
Slogan spricht zwar die Verbraucher an, darf aber nicht
verwendet werden, weil er laut Rechtsprechung zu einer
Fallgruppe gehört, die als unlauterer Wettbewerb
verboten ist. Im schlimmsten Falle hat
der Werbekunde das Problem erst bemerkt,
nachdem er für viel Geld Werbemittel mit dem neuen
Markennamen und dem neuen Slogan versehen hatte und der
erste Konkurrent eine (kostenpflichtige)
Abmahnung
ausgesprochen hat. Wer braucht jetzt einen Anwalt? Wahrscheinlich der Werbekunde. Wahrscheinlich aber auch die Werbeagentur, denn diese haftet grundsätzlich für die rechtliche Unbedenklichkeit der vorgeschlagenen Werbung; es nützt dem Werber auch nichts, wenn er den Kunden darauf hinweist, ein bestimmter Entwurf sei rechtlich noch ungeprüft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2003 - I U 39/02).
Fazit
Werber sollten also zweierlei tun: die eigenen Verträge mit den Kunden überprüfen und bei jedem Projekt rechtzeitig einen Spezialisten für Marken- und Wettbewerbsrecht hinzuziehen (und zwar unabhängig davon, ob dessen Leistung dem Kunden gesondert verkauft werden kann oder im Budget untergebracht werden muss).
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