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Wann brauchen Sie einen Anwalt?

Es heißt, man könne bei einem Prozeß auf zwei Arten Geld verlieren: indem man einen Prozeß anfängt oder indem man einem anderen die Chance gibt, einen Prozeß anzufangen. Gerade deswegen besteht die geschäftlich richtige Entscheidung häufig darin, anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos wäre - aber selten dort, wo es um Marken, um Wettbewerbsmethoden oder um Patente geht, denn hier steht meist auch einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich des sogenannten gewerblichen Rechtsschutzes sollte man im Zweifel lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den Anwalt fragen - und zwar nicht erst im Streitfall, sondern spätestens vor der Investition (aber auch danach ist immer noch besser als nie).

In folgenden typischen Situationen sollten Sie besonderes Augenmerk auf gewerblichen Rechtsschutz legen und im Zweifel einen Spezialisten hinzuziehen:

1. vor der Gründung eines Unternehmens

  • wenn Ihre Geschäftsidee darauf beruht, daß ein bestimmtes Produkt (Ware oder Dienstleistung) oder eine bestimmte Vertriebsmethode eingesetzt werden sollen (siehe dazu unten 2. und 3.);

    und

  • um die Verwendbarkeit der Unternehmens- und Produktnamen zu klären

    • Jedes Unternehmen hat einen Namen. Bei der Wahl dieses Namens können Sie vieles falsch, aber natürlich auch richtig machen. Oftmals fällt erst nach einiger Zeit auf, daß der Unternehmensname eigentlich nicht verwendet werden durfte, weil andere Marktteilnehmer ein älteres Recht an diesem oder einem ähnlichen Namen haben. Wenn Sie dann vom Firmenschild über das Briefpapier bis zur Fahrzeugbeschriftung alles umstellen müssen und (am schlimmsten) die Kunden verwirrt werden, so kommt das teurer als eine rechtzeitige anwaltliche Beratung).

    • Dienstleistungen oder Waren werden fast immer unter einer Marke angeboten (oft ist diese identisch mit dem Namen des Unternehmens). Auch hier besteht die Gefahr, daß Sie eine falsche Marke wählen und irgendwann sämtliche Produkte umbenennen müssen. Zu den Umbenennungskosten kommen dann meist noch Ersatzverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern oder Konkurrenten. Auch dieses Risiko läßt sich durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung deutlich minimieren.

2. wenn ein ungewöhnliches oder verbessertes Produkt hergestellt, importiert oder, vertrieben werden soll

  • es ist dann zu klären, ob nicht Dritte dieses Vorhaben verhindern können, z. B. weil sie entgegenstehende Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster innehaben;

3. wenn eine besondere Vertriebs- oder Werbemethode angewendet werden soll (z.B. Telefonmarketing, Handzettelverteiler o.ä.).

  • es ist dann zu klären, ob nicht etwa irritierte Wettbewerber (und solche werden auftauchen, sobald Sie Erfolg haben) diese Werbemethode untersagen lassen können mit der Begründung, es sei unlauterer Wettbewerb.

 

 

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