Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Es heißt, man könne bei einem Prozeß auf
zwei Arten Geld verlieren: indem man einen Prozeß
anfängt oder indem man einem anderen die Chance gibt,
einen Prozeß anzufangen. Gerade deswegen besteht die
geschäftlich richtige Entscheidung häufig darin,
anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man
erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es
natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in
jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos
wäre - aber selten dort, wo es um Marken, um
Wettbewerbsmethoden oder um Patente geht, denn hier steht
meist auch einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich
des sogenannten gewerblichen Rechtsschutzes sollte man
im Zweifel lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den
Anwalt fragen - und zwar nicht erst im Streitfall,
sondern spätestens vor der Investition (aber auch
danach ist immer noch besser als nie).
In folgenden typischen Situationen sollten Sie besonderes Augenmerk auf gewerblichen Rechtsschutz legen und im Zweifel einen Spezialisten hinzuziehen:
1. vor der Gründung eines
Unternehmens
-
wenn Ihre Geschäftsidee darauf
beruht, daß ein bestimmtes Produkt (Ware oder
Dienstleistung) oder eine bestimmte Vertriebsmethode
eingesetzt werden sollen (siehe dazu unten 2. und
3.);
und
-
um die Verwendbarkeit der
Unternehmens- und Produktnamen zu klären
-
Jedes Unternehmen hat
einen Namen. Bei der Wahl dieses Namens können
Sie vieles falsch, aber natürlich auch richtig
machen. Oftmals fällt erst nach einiger Zeit
auf, daß der Unternehmensname eigentlich nicht
verwendet werden durfte, weil andere
Marktteilnehmer ein älteres Recht an diesem oder
einem ähnlichen Namen haben. Wenn Sie dann vom
Firmenschild über das Briefpapier bis zur
Fahrzeugbeschriftung alles umstellen müssen und
(am schlimmsten) die Kunden verwirrt werden, so
kommt das teurer als eine rechtzeitige
anwaltliche Beratung).
-
Dienstleistungen oder
Waren werden fast immer unter einer Marke
angeboten (oft ist diese identisch mit dem Namen
des Unternehmens). Auch hier besteht die Gefahr,
daß Sie eine falsche Marke wählen und irgendwann
sämtliche Produkte umbenennen müssen. Zu den
Umbenennungskosten kommen dann meist noch
Ersatzverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern
oder Konkurrenten. Auch dieses Risiko läßt sich
durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung
deutlich minimieren.
2. wenn ein ungewöhnliches oder
verbessertes Produkt hergestellt, importiert oder,
vertrieben werden soll
-
es ist dann zu klären, ob
nicht Dritte dieses Vorhaben verhindern können, z.
B. weil sie entgegenstehende Patente, Gebrauchs-
oder Geschmacksmuster innehaben;
3. wenn eine besondere Vertriebs-
oder Werbemethode angewendet werden soll (z.B.
Telefonmarketing, Handzettelverteiler o.ä.).
-
es ist dann zu klären, ob
nicht etwa irritierte Wettbewerber (und solche
werden auftauchen, sobald Sie Erfolg haben) diese
Werbemethode untersagen lassen können mit der
Begründung, es sei unlauterer Wettbewerb.
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