Angebote an Kollegen
Gelegentlich fragen mich Anwaltskollegen, die meine
Spezialisierung kennen, nach meiner Meinung zu einem
bestimmten Problem. Häufig genügt ein
telefonischer Kontakt, um die entscheidungserheblichen
Fragen zu klären. Oft wird auch enger
zusammengearbeitet. Ich möchte hiermit allen Kollegen meine
Unterstützung anbieten; bei der Form der Kooperation bin
ich flexibel, und eine vertrauensvolle Behandlung des
Mandats ist selbstverständlich. Vieles spricht dafür, gerade im gewerblichen
Rechtsschutz einen Spezialisten hinzuzuziehen, selbst
wenn man damit sonst zurückhaltend ist. Oftmals
wird dies schon vom Zeitdruck erzwungen. Es lauern
zahlreiche Gefahren in den besonderen (vielfach nicht
einmal gesetzlich geregelten) Instituten des
gewerblichen Rechtsschutzes wie z.B.
Abmahnung, Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung, Abschlusserklärung und Anschlussabmahnung (beide gern übersehen) sowie im Verfügungsverfahren. Hinzu kommen ausgeprägte regionale Unterschiede in der diesbezüglichen Rechtsprechung (siehe nur: Fristen für die Dringlichkeitsvermutung in München und Hamburg). |