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Angebote an Kollegen

Gelegentlich fragen mich Anwaltskollegen, die meine Spezialisierung kennen, nach meiner Meinung zu einem bestimmten Problem. Häufig genügt ein telefonischer Kontakt, um die entscheidungserheblichen Fragen zu klären. Oft wird auch enger zusammengearbeitet.

Ich möchte hiermit allen Kollegen meine Unterstützung anbieten; bei der Form der Kooperation bin ich flexibel, und eine vertrauensvolle Behandlung des Mandats ist selbstverständlich.

Vieles spricht dafür, gerade im gewerblichen Rechtsschutz einen Spezialisten hinzuzuziehen, selbst wenn man damit sonst zurückhaltend ist. Oftmals wird dies schon vom Zeitdruck erzwungen. Es lauern zahlreiche Gefahren in den besonderen (vielfach nicht einmal gesetzlich geregelten) Instituten des gewerblichen Rechtsschutzes wie z.B. Abmahnung, Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung, Abschlusserklärung und Anschlussabmahnung (beide gern übersehen) sowie im Verfügungsverfahren. Hinzu kommen ausgeprägte regionale Unterschiede in der diesbezüglichen Rechtsprechung (siehe nur: Fristen für die Dringlichkeitsvermutung in München und Hamburg).

 

 

 

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