Eingetragenes oder
nicht-eingetragenes Geschmacksmuster
bzw. Design?
Diese Seite Ihren Favoriten hinzufügen
Sie suchen vermutlich eine Information, wie:
-
"Soll
ich mein Design registrieren lassen
oder reicht auch ein
nicht-eingetragenes
Geschmacksmuster?",
-
"Wie kann ich später beweisen, dass ich ein Design entworfen habe,
wenn ich es nicht eintragen
lasse?",
-
"Sollte ich
wegen der
Kosten auf ein
eingetragenes Design
verzichten?"
"Kann ich nicht erst drei Jahre
lang das nicht-eingetragene
Geschmacksmuster nutzen und dann
noch einmal 25 Jahre lang das
eingetragene Geschmacksmuster?" usw.
Als nationales Schutzrecht begrenzt auf Deutschland gibt es nur eingetragene Designs. Diese hießen auch hierzulande früher "Geschmacksmuster".
Als EU-weite Schutzrechte gibt es zusätzlich ein eingetragenes Geschmacksmuster (wird dort in der deutschen Fassung immer noch "Geschmacksmuster" genannt) und ein sogenanntes nicht-eingetragenes Geschmacksmuster, beide mit Wirkung für die gesamte EU.
Manchmal hört man, ein nicht-eingetragenes Geschmacksmuster sei genauso gut wie ein eingetragenes, man könne sich die Eintragung also sparen. Es genüge eigentlich, wenn man sein Design in einem Webportal veröffentlicht.
Das ist falsch.
Zum Einen hat das nicht-eingetragene Geschmacksmuster schwerwiegende Nachteile gegenüber dem eingetragenen: Man muss im Streitfall zum Bestand des eigenen nicht-eingetragenen Musters vieles beweisen - beim eingetragenen Muster hat man es leichter, weil sich vieles schon aus dem Register ablesen läßt (z.B. der Anmeldetag).
Viel schlimmer: aus einem nicht-eingetragenen Geschmacksmuster hat man nur dann Ansprüche gegen Nachahmer, wenn man beweisen kann, dass sie das Muster VORSÄTZLICH nachgebildet haben. Oftmals kann man aber nicht einmal nachweisen, dass die Nachahmer das Muster überhaupt kannten.
Zum Anderen ist fraglich, ob ein nicht-eingetragenes Geschmacksmuster bereits dann entsteht, wenn man das Muster in einem Online-Portal veröffentlicht - denn das Muster muss so veröffentlicht werden, dass die sogenannten Fachkreise im normalen Geschäftsgang davon Kenntnis erlangen - das heißt im Allgemeinen durch Messen, Fachpublikationen oder Massenwerbung.
Wer sich zum ersten mal mit
Geschmacksmustern beschäftigt,
könnte auf die Idee kommen: Aha, das
nicht-eingetragene Geschmacksmuster
läuft drei Jahre, das eingetragene
insgesamt 25 Jahre - da verlasse ich
mich doch zunächst einmal auf das
nicht-eingetragene und melde kurz
vor Ablauf der drei Jahre das
eingetragene an, um eine maximale
Schutzdauer zu erreichen. Aber das
wäre ein fataler Fehler. Denn das
nicht-eingetragene Geschmacksmuster
entsteht erst mit Veröffentlichung.
Das eingetragene Design wiederum ist
nur zulässig, wenn ein Muster nicht
länger als ein Jahr vor der
Anmeldung vorveröffentlicht wurde.
Wenn man ein (wirksames)
eingetragenes Design erreichen
möchte, darf man also mit der
Anmeldung nicht drei Jahre warten,
sondern nur weniger als ein Jahr.
Und noch ein wichtiger Punkt: Ein
nicht-eingetragenes Geschmacksmuster
entsteht nur, wenn das Design
erstmals IN DER EU veröffentlicht
wurde. Man muss sich also hüten, ein
Design zuerst in China, der Schweiz
oder den USA vorzustellen. Deshalb: Wer es ernst meint mit seinem Designschutz sollte es also nicht bei den - nur auf den ersten Blick preiswerten - Möglichkeiten eines nicht-eingetragenen Geschmacksmusters belassen, sondern eine Eintragung ins Auge fassen - diese dann aber auch richtig vornehmen (lassen).
Wie kann es nun weitergehen?
Wenn Designschutz Sie nicht
nur hobbymäßig interessiert, dann
sollten Sie zunächst klären
(lassen), ob eine Eintragung in
Betracht kommt und wie man dabei am
besten vorgeht.
Wie geht eine
Geschmacksmuster-Anmeldung?
In meinem
(kostenlosen) Skript zur
Designanmeldung "Wie geht
Designschutz?" beschreibe ich, wie
die Anmeldung eines
Designs abläuft. Dort
finden Sie also keine allgemeinen
Ausführungen in der Art von
"Geschmacksmuster sind für
Unternehmen wichtig und werden immer
wichtiger ... usw. usf.", sondern
Sie erhalten auf wenigen Seiten eine
kurze, für Laien verständliche
Erklärung zu folgenden Fragen:
- Warum sollte ich
überhaupt ein Design anmelden und
was darf ich auch ohne
Designeintragung?
- Welche Dinge
taugen als Muster und welche nicht?
- Kommt es darauf
an, ob das Design noch neu ist?
- Wie lange dauert
es?
Das Skript ist
kostenlos. Sie erhalten es sofort
per E-Mail, wenn Sie sich in
nachfolgendem Formular eintragen.
Autor:
Peter Kraus
|