Frage: Hilft es, wenn ich mir selbst ein Exemplar per Einschreiben zuschicke, damit ich im Streifall nachweisen kann, dass die Idee von mir stammt?

Antwort: Die "Post an sich selbst" ist wegen der zahlreichen Manipulationsmöglichkeiten kein sehr wertvolles Instrument. Außerdem gibt der bloße Nachweis der Urheberschaft noch keine Rechte. Wenn eine Idee nicht schutzfähig ist, dann nützen Ihnen auch irgendwelche "Prioritätsnachweise" herzlich wenig; Sie müssen sich also keine Gedanken machen, ob Sie am Besten bei einem Notar hinterlegen oder woanders oder ob Sie ein Einschreiben an sich selbst schicken etc., solange nicht geklärt ist, ob Sie die Idee überhaupt für sich monopolisieren können. Mehr dazu ....

 

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