Infos



Das Äußere eines Gegenstands kann unter Umständen als Design (früher Geschmacksmuster genannt) oder durch Urheberrecht (Copyright) geschützt sein.

Design

Designschutz ist nur möglich, wenn das Erzeugnis Neuheit und Eigenart aufweist. Es reicht also nicht, nur die üblichen Elemente aus der bekannten Palette eines Designers zu verwenden.

Sobald Eigenart vorliegt, kann ein Designschutz auch ohne Eintragung entstehen. Ein eingetragenes Design hat aber verschiedene Vorteile (Mehr dazu). Allerdings bekommt man auch durch die Eintragung keine Garantie, denn eingetragen wird beim Patentamt (vereinfacht gesagt) jedes beantragte Design, sobald die Formalien eingehalten werden – erst in einem späteren Streitfall mit Dritten stellt sich (vor Gericht) heraus, ob und ggf. was schutzfähig ist.

Urheberrecht

Urheberrecht (Copyright) ist das Recht des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk.

Häufig wird gefragt, wie man ein Copyright oder Urheberrecht eintragen, anmelden oder schützen lassen kann. Die Anmeldung ist bekannt von Marken oder Patenten oder Designs. Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne Eintragung, einfach nur durch die Herstellung des Werks – vorausgesetzt das Werk erreicht die sogenannte Schöpfungshöhe. Zu Beweiszwecken kann man ein Werkexemplar beim Notar hinterlegen (aufgrund der besonderen Stellung der Notare im Rechtssystem kommt einer solchen notariellen Hinterlegung eine höhere Beweiskraft zu als anderen Beweissicherungsmethoden).

Dennoch ist manchmal zusätzlich an eine Eintragung zu denken, z.B. wenn Marken- oder Designschutz in Betracht kommt, letzteres z.B. bei einem ästhetisch eigentümlich gestalteten Produkt (Mode, Möbel, Gebrauchsgegenstand).

Ablauf und Kosten einer Designanmeldung

Wenn Sie sich schon gut mit Musteranmeldungen auskennen, so können Sie verdichtete Informationen über meine Festpreisangebote finden.

Ausführlichere Informationen zu Kosten und Ablauf enthält mein (kostenloses) Skript zum Designschutz: „Wie geht Designschutz?“.

Wie kann es nun weitergehen?

Wenn die Klärung einer Designeintragung Sie nicht nur hobbymäßig interessiert, dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob eine Eintragung in Betracht kommt und welcher Rechercheaufwand noch zweckmäßig wäre.

Meine persönliche Mitarbeit…

… kann ich Ihnen (neben meinen Festpreisangeboten) zu folgenden Konditionen anbieten: Mehr dazu…


Eine Antwort zu “Infos”

  1. S. Danke sagt:

    Super !! lieben Dank

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert