Nachdem der Bundestag vor etwa einer Woche ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, wird es wohl ab Juni 2014 eine neue Widerrufsbelehrung geben.
In der Sache wird sich nicht dramatisch viel ändern. Aber wie immer muss man natürlich höllisch aufpassen, damit keine abmahnbaren Situationen entstehen. Also mal wieder ein nettes Stück Mehrarbeit für die Betreiber von Online-Shops und für alle anderen Fernabsatzunternehmen – und bestimmt ein rieeeeesiger Nutzen für die Kunden.
Mehr dazu in Kürze.
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