Fotos in Gefahr – neuer (E)Unfug droht

08.07.2015 von Kraus

Gerade wirbt Wikipedia mit einem fetten Banner um Unterstützung, weil morgen, am 09.07. im Europäischen Parlament beschlossen werden soll, dass man jetzt immer den Urheberrechtsinhaber (Architekten, Künstler) fragen muss, bevor man Fotos von öffentlichen Plätzen verwendet, auf denen schutzfähige Gebäude oder Kunstwerke rumstehen.

Das war bisher in den meisten Ländern nicht so (sog. Panoramafreiheit, gilt bisher auch in Deutschland).

Wikipedia bittet, dass man einen EU-Abgeordneten kontaktiert. Nur dumm, dass die verlinkte Website mit der Abgeordnetenliste gerade unerreichbar zusammengebrochen ist.

Aber hier gibt es noch eine Petition, die man unterschreiben kann (wenngleich ich kein Freund des photoclaim-Projekts des Petitions-Autors bin):

https://www.change.org/p/europ%C3%A4isches-parlament-retten-sie-die-panoramafreiheit

P.S.: Viele Hintergrundinformationen gibt es hier bei Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_f%C3%BCr_die_Panoramafreiheit/Leserinformation

NACHTRAG 11.07.2015:

Hurra! Es hat geklappt (bzw. es ist gerade noch einmal gutgegangen): Das EU-Parlament war schwer beeindruckt von ca. einer halben Million Unterschriften und hat sich die Sache noch einmal anders überlegt. Die Panoramafreiheit bleibt.


Buchrezensionen unter Urheberschutz (wichtig für Online-Buchhändler)

02.03.2014 von Kraus

Es ist weithin üblich, dass Online-Buchhändler Ihre Titel bewerben, indem sie – zumindest ausschnittweise – die Rezensionen aus großen Tageszeitungen zitieren.

Verboten, wie das Landgericht München I nun urteilte:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE140003518&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true


Amazon darf Produktbilder nicht einfach verwerten

25.02.2014 von Kraus

Es gibt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln zu den AGB von Amazon:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/14_O_184_13_Urteil_20140213.html

Das Gericht sagt: Die Amazon-AGB sind unwirksam in dem Punkt, wo sich Amazon vom Händler allumfassende Rechte an dessen Produktbildern unentgeltlich einräumen lässt. Sprich: Amazon hat in Wirklichkeit gar keine Nutzungsrechte an all den Produktbildern und kann sie demzufolge auch nicht wirksam an die anderen Händler weitergeben (die sich an das Produkt dranhängen).

Wer jetzt denkt, dass man all die Wettbewerber abmahnen darf: Falsch. Das Gericht meint nämlich auch, die durften die Bilder nutzen. Selbst ohne wirksame Nutzungsrechtskette. Weil der Hersteller der Bilder faktisch dieser Nutzung zugestimmt hat, als er die Bilder zu Amazon hochgeladen hat (wissend, dass Amazon den Anderen erlauben würde, sich dranzuhängen).

Es bleibt also nur ein Anspruch des Urhebers gegen Amazon – auf angemessene Vergütung für die Bilder-Nutzung.

Die Durchsetzung solcher Vergütungsanspruche dürfte im Moment eher etwas für Leute zu sein, die ohnehin bei Amazon aussteigen wollen und Lust auf längere Gerichtsprozesse haben. :|

Spannend, wie Amazon auf das Urteil reagieren wird.


BGH: Unterlizenz bleibt bestehen.

26.08.2012 von Kraus

Lizenzverträge sind oft mehrstufig, z.B.: ein Softwarehersteller gibt die Lizenz an einen Vertriebspartner, der wiederum Unterlizenzen an seine Endkunden vergibt.

Was passiert nun aber, wenn der Hauptlizenzvertrag gekündigt wird? Was wird aus den Unterlizenzen? Fliegen die Unterlizenznehmer raus, wie ein Untermieter, oder dürfen sie die Software weiter benutzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun für bestimmte (häufige) Fallkonstellationen entschieden, dass der Unterlizenznehmer seine Lizenz behält.

Das Urteil findet sich hier:


Abmahnung wg. „Tucker & Dale vs. Evil“

05.09.2011 von Kraus

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen des Films „Tucker and Dale vs. Evil“. Mehr Infos zu Filesharing-Abmahnungen hier.