Sperrmarken haben es schwer – zu Recht

04.04.2013 von Kraus

Man kennt das von den Domainnamen: viele sind schon weg, ohne tatsächlich genutzt zu werden; sie werden oft von Domainspekulanten gehortet, die viele Domains billig reservieren – in der Hoffnung, die eine oder andere später teuer verkaufen zu können. In der Regel ist das zulässig.

Ein ähnliches Geschäftsmodell gibt es bei den Marken. Hier muss man zwar mit höherem Einsatz spielen, weil jede Markenanmeldung 300 Euro kostet, aber es gibt Anmelder, die in manchen Jahren hunderte von Marken angemeldet haben ohne diese tatsächlich für konkrete Produkte zu nutzen. Diese Markeninhaber werden erst aktiv, wenn ein anderer eine gleiche oder ähnliche Marke anmeldet oder benutzt – dann aber richtig, denn sie bieten die Marken nicht nur zum Kauf an, sondern sie überziehen den Anderen mit Abmahnungen und Markenwidersprüchen. Und darin liegt ein entscheidender Unterschied zu den Domainspekulanten, weshalb ich nicht einfach von Marken“spekulanten“ sprechen möchte, sondern deutlicher von Sperrmarken. Gebräuchlich ist auch der Ausdruck „Hinterhaltsmarke“.

Die Anmeldung von Sperrmarken widerspricht dem Sinn des Markenrechts. Deshalb stoßen diese Praktiken häufig auf Widerstand. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. ist diesem Unwesen jetzt entgegengetreten und hat entschieden, dass ein Markeninhaber keine Rechte geltend machen kann, wenn er zahlreiche Marken anscheinend nur zu dem Zweck angemeldet hat, anderen damit das Leben zu erschweren und daraus Gewinn zu erzielen (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 07.02.13 – 6 U 126/12).

Sie können hier checken, ob Ihre Marke schon einmal registriert wurde.

 

 


Oberlandesgericht Düsseldorf: Vodafone muss keine IP-Adressen für Abmahner speichern

29.03.2013 von Kraus

Filesharing-Abmahnungen funktionieren so: Internet-Detekteien überwachen im Auftrag der Rechteinhaber die P2P-Netzwerke. Wenn Sie einen unerlaubten Filesharing-Vorgang feststellen, protokollieren sie die sogenannte dynamische IP-Adresse des Filesharers. Um eine Abmahnung verschicken zu können, müssen die Rechteinhaber dann noch ermitteln, welche Person (Name, Adresse) im Tatzeitpunkt hinter dieser IP-Adresse angeschlossen war. Dazu werden – mittels Gerichtsbeschluss – die entsprechenden Internetprovider befragt, welcher ihrer Kunden diese IP-Adresse hatte.

Zur Erklärung: Die IP-Adresse ist eine mehrstellige Nummer, die jedes im Internet angeschlossene Gerät hat, also auch der  Router/Computer des Filesharers im Zeitpunkt der Tat. Dynamische IP-Adressen sind solche, die nicht fest für mehrere Monate vergeben werden, sondern nur für die Dauer der Einwahl; in der Regel werden sie zwangsweise täglich einmal gewechselt. Man kann sich die dynamische IP-Adresse als eine Art Telefonnummer vorstellen, die täglich gewechselt wird.

Die meisten Internetprovider, z.B. die Telekom, heben die Daten einige Tage lang auf. Das reicht den Abmahnern für die Anfrage.

Es gibt aber auch Internetprovider, z.B. Arcor/Vodafone, bei denen die Daten gleich wieder gelöscht werden, also – Gerichtsbeschluss hin oder her – von den Abmahnern nicht abgefragt werden können. Das passte einigen Rechteinhabern nicht und sie versuchten, die Internetprovider gerichtlich zur Datenspeicherung zu zwingen. In der ersten Instanz hatten sie damit noch Erfolg (Landgericht Düsseldorf). Vodafone ging aber in Berufung und gewann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (07.03.2013 – I-20 W 118/12 u.a.):

Vodafone muss auch in Zukunft keine Daten über seine dynamischen IP-Adressen speichern und demzufolge auch keine Daten an die Filesharing-Abmahner herausgeben. Vodafone-Kunden sind also aus praktischen Gründen ziemlich sicher vor Filesharing-Abmahnungen.

Falls Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben: Bei welchem Provider sind Sie und welche Erfahrungen haben Sie gemacht? (Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen)

HIER FINDEN SIE MEINEN (KOSTENLOSEN) SPICKZETTEL UND MEINEN (EBENFALLS KOSTENLOSEN) PDF-RATGEBER ZUM THEMA „FILESHARING-ABMAHNUNG“:

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