Stich ins „Hummelnest“

25.05.2013 von Kraus

Darf es in Deutschland nur eine Kita namens „Hummelnest“ geben? Der folgende aktuelle Fernsehbeitrag zeigt einmal wieder, was alles passieren kann, wenn man sich einen Fantasienamen für die Firma oder für die Produkte zulegt ohne vorher gründlich recherchiert zu haben:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/brisant/kita-name-hummelnest-nur-gegen-gebuehr?documentId=14883630

P.S.: In einer Nebenrolle trete ich auf, bin aber nicht der Anwalt von Frau Hummel.

P.P.S.: Wie würden Sie entscheiden? Wer sind die Bösen, wer sind die Guten? Sie können unten einen Kommentar hinterlassen.


Eilt: bis 28.10.11 Ihre Marke als XXX-Domain sperren

18.10.2011 von Kraus

Am 28.10.2011 endet die Frist, um die eigene Marke als XXX-Domain sperren zu lassen (sogenannte Sunrise B).

Was bedeutet das? Sie wissen wahrscheinlich, dass es neben den bekannten internationalen Domainendungen wie .com, .net usw. und den nationalen oder regionalen Domainendungen wie .de und .eu noch zahlreiche weniger benutzte Domainendungen gibt.

In Kürze wird nun eine neue Domainendung .xxx eingeführt werden, die für alle Angebote mit explizit sexuellem Inhalt (zu deutsch: Porno & Co.) geschaffen wird.

Bevor jedermann so eine xxx-Domain reservieren kann, wird bis 28.10. allen Markeninhabern die Gelegenheit gegeben, ihre Marke sperren zu lassen.

Wenn Sie also die Gefahr verringern möchten, dass später Ihre Besucher versehentlich auf einer Hardcore-Porno-Seite landen, dann sollten Sie … (weiterlesen).

Mit freundlichen Grüßen
Peter Kraus, LL.M.
Rechtsanwalt

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www.rakraus.de/impressum.htm


Marke gegen Domain? Meine Antwort in einem Forum

18.03.2011 von Kraus

http://www.marken-recht.de/markenrecht_forum/showthread.php?p=3488&posted=1#post3488


Fremde Marken in Google Ads

19.02.2011 von Kraus

Aus aktuellem Anlass noch einmal der Hinweis: wenn Sie fremde Marken im TEXT Ihrer Google-Ads verwenden, riskieren Sie eine Markenverletzung. Die Verwendung als KEYWORD ist hingegen meist erlaubt; aber auch dazu sollten Sie sich informieren. (Das OLG Düsseldorf hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die bisherige Linie der Rechtssprechung weiter verfolgt.)


Markencheck

08.01.2011 von admin

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