Mode-Marken auf der Premium Berlin

20.01.2016 von Kraus

mode-marken-premium

Gerade finden hier in Berlin die alljährlichen Modemessen statt: die PREMIUM im ehemaligen Güterbahnhof am Gleisdreieck, die SEEK und die BRIGHT auf dem Gelände der Arena in Treptow sowie die ETHICAL FASHION SHOW und der GREEN SHOW ROOM im Postbahnhof und einige andere.

Wenn man im Shuttlebus mit der schönen Aufschrift „Mercedes-Benz Fashion Week“ von der PREMIUM zur SEEK/BRIGHT fährt, dann kommt man auf halber Strecke direkt am großen Gebäude des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts vorbei, wo schon vor 150 Jahren Marken registriert wurden. Es ist immer noch die Berliner Außenstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Hier sind auch viele der Mode-Marken eingetragen, die auf der PREMIUM und den anderen Messen gezeigt werden.

Aber merkwürdig: Viele Aussteller auf der PREMIUM haben ihre Modemarken nicht beim Amt eintragen lassen. Wenn man nur die etwa 50 unter dem Buchstaben „A“ im Ausstellerverzeichnis gelisteten Brands anschaut, finden sich darunter schon einige, die anscheinend nicht als Marke geschützt sind. Das ist, sagen wir mal – mutig. Sehr gewagt. Verwegen. Tollkühn. Un-ver-ant-wort-lich! Jedenfalls nicht sehr professionell.

Denn Schutz für eine Marke erwirbt man hierzulande nicht schon, indem man die Marke einfach nur als Produktnamen benutzt, sondern erst durch eine Markenanmeldung und anschließende Eintragung. Mehr zum Thema „Modelabel gründen und Markenrecht“ finden Sie hier.

 


Neues Webinar: „Marken in Adwords“ am Fr., 28.02.14, 14:00. JETZT ANMELDEN!

26.02.2014 von Kraus

Viele von Ihnen treten geschäftlich unter einem Unternehmensnamen auf oder verwenden eigene Produktnamen, also für Waren oder Dienstleistungen.

Schon deshalb wird mein neues (und kostenloses) Webinar „Marken in Adwords“ interessant für Sie werden. Denn es geht auch darum, ob sich ein Wettbewerber mit Adwords-Anzeigen an Ihren Namen gehängt hat, sei es versehentlich oder mit Absicht.

Vielleicht schalten Sie sogar selbst Adwords-Anzeigen. Dann ist es noch wichtiger, dass Sie am Webinar teilnehmen, denn ich zeige dort auch, welche Adwords-Einstellungen man besser nicht verwenden sollte, wenn man Abmahnungen vermeiden möchte.

So konnte man noch vor wenigen Wochen in der speziellen Adwords-Ratgeberserie einer Internet-Fachzeitschrift (!) den Tipp lesen, man solle die Dynamic Keyword Insertion (DKY) verwenden, um die Anzeigentexte relevant zu machen. Aus markenrechtlicher Sicht kann man gerade Anfängern davon nur abraten.

Mehr dazu gibt es übermorgen in meinem neuen Online-Seminar „Marken in Adwords“, also am

Freitag, 28.02.2014, 14:00 Uhr.

Dabei zeige ich ganz genau, wie Sie prüfen können, ob Ihre Namen und Marken missbraucht werden und was man als Adwords-Werber tun muss, um Abmahnungen zu vermeiden.

Auch Ihre Fragen werde ich – nach Möglichkeit – beantworten.

Und weil oft gefragt wird (ich staune selber darüber): Das Ganze ist (noch) kostenlos.

Sie müssen sich nur hier anmelden:

HIER KLICKEN ZUR ANMELDUNG (KOSTENLOS)

P.S.: Gerade erfuhr ich von einem Anrufer, dass ich mein Webinar ungeschickt mitten in die Faschingszeit gelegt habe. 🙁 Wenn Sie also auch verhindert sind oder wenn Sie Anregungen, Fragen, Themenwünsche oder Kritik äußern möchten: Bitte unten einen Kommentar hinterlassen! Vielen Dank.


Marken Apple und Google überholen Coca Cola

27.10.2013 von Kraus

Apple Coca Cola Google

Die Agentur Interbrand veröffentlicht alljährlich eine Liste der wertvollsten Marken. Bisher immer auf Platz 1: Coca Cola. In diesem Jahr schaffte es Apple auf Platz 1 und Google auf Platz 2.   Coca Coca rutschte auf Platz 3 ab.

Bemerkenswert ist vor allem der Aufstieg von Google, denn diese Marke ist erst ca. 15 Jahre alt. Coca Cola, gegründet 1892, hatte also über hundert Jahre Vorsprung.

Es wird erzählt, dass die Google-Gründer ihre Idee einer neuartigen Suchmaschine zuerst bei anderen Unternehmen vorgestellt haben. Unter anderem soll Yahoo es abgelehnt haben, Google für eine Million Dollar zu kaufen. Ich möchte nicht der Yahoo-Mitarbeiter sein, der damals diese Entscheidung getroffen hat. Ein paar Jahre später jedenfalls versuchte Yahoo seinerseits vergeblich, Google für drei Milliarden Dollar zu kaufen. Da war Google wohl schon fünf Milliarden wert.

Aber auch Google machte Fehler. So durfte Google anfänglich seinen eMail-Dienst „Gmail“ in Deutschland nicht so nennen, weil es hier schon eine andere Marke „Gmail“ gab. Google hatte versäumt, rechtzeitig die internationalen Markenrechte zu klären. Und musste seinen eMail-Dienst jahrelang in Deutschland unter „Googlemail“ betreiben, obwohl er weltweit schon als „Gmail“ bekannt war.


Fremde Marken in Google Ads

19.02.2011 von Kraus

Aus aktuellem Anlass noch einmal der Hinweis: wenn Sie fremde Marken im TEXT Ihrer Google-Ads verwenden, riskieren Sie eine Markenverletzung. Die Verwendung als KEYWORD ist hingegen meist erlaubt; aber auch dazu sollten Sie sich informieren. (Das OLG Düsseldorf hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die bisherige Linie der Rechtssprechung weiter verfolgt.)