04.03.2013: Oberlandesgericht Düsseldorf untersagt der eKomi Ltd. irreführende Werbung mit Kundenbewertungen

05.03.2013 von Kraus

Wer einen Internetauftritt betreibt, möchte oft auch mit Kundenbewertungen werben. Ein beliebtes Tool ist eKomi (www.ekomi.de). Man kann damit seine Kundenbewertungen einsammeln, verwalten und veröffentlichen (lassen).

Allerdings ist das Tool nicht neutral genug – meint das Oberlandesgericht Düsseldorf. Deshalb verurteilte es einen Händler auf Antrag der Wettbewerbszentrale, nachdem er eKomi benutzt hatte. Der Vorwurf ist, dass bei eKomi die negativen Bewertungen schlechter behandelt werden als die positiven Bewertungen, so dass tendenziell die schlechteren Bewertungen unterdrückt werden. Der Link zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale:

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=234

Was meinen Sie dazu? Welche Erfahrungen haben Sie mit Kundenbewertungen gemacht, wie gehen Sie damit um?

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NACHTRAG (14.04.2018): Die eKomi Ltd. ließ am 09.04.2018 anwaltlich mitteilen, dass sich ihre Geschäftsbedingungen und ‑abläufe „seitdem geändert haben und auch nicht mehr rechtlich beanstandet wurden“.

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