Neues Gesetz zu Abmahnkosten

29.06.2013 von Kraus

Vor drei Tagen hat der Bundestag das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet, womit u.a. das Abmahnunwesen eingedämmt werden soll. Das Justizministerium hofft, damit die Anzahl der Abmahnungen zu halbieren (derzeit geschätzt 320.000 jährlich).

Ziemlich optimistisch.

Gut: Wenn Sie zu Unrecht abgemahnt werden, dann haben Sie jetzt einen Kostenerstattungsanspruch. Bisher musste man sich in solchen Fällen immer überlegen, ob man den kostenträchtigeren Weg der negativen Feststellungsklage einschlagen möchte, um die eigenen Anwaltskosten erstattet zu bekommen.

Außerdem ist (wie früher schon im Markengesetz usw.) eine Streitwertherabsetzung für arme Betroffene vorgesehen. Ob man das gut findet, hängt wohl vom eigenen Standpunkt ab. Die sich gegenüberstehenden Pole des Meinungsspektrums könnte man überspitzt so darstellen:

– Extrem 1: Der kleine Gründer, Hoffnungsträger des Unternehmertums, der oft von raffgierigen Abmahnern aus dem Geschäft gedrängt wird, bevor er überhaupt einen Cent verdienen konnte, hat jetzt endlich eine zusätzliche Chance der Rettung.

– Extrem 2: Der mit allen Wassern gewaschene angebliche Kleinunternehmer, der neben seinen ALG-II-Bezügen heimliche Gewinne einfährt, hat jetzt noch eine Ausrede mehr.

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Neues Gesetz zum Filesharing: Gute und schlechte Nachrichten

29.06.2013 von Kraus

20130701_171940Vorgestern hat der Bundestag ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, dass sich auch mit Filesharing-Abmahnungen befasst.

Die erste gute Nachricht: Falls Sie noch nicht verklagt sind, dann können Sie nicht – wie das bisher der Fall war – vor irgendeinem deutschen Gericht verklagt werden, sondern nur noch vor Ihrem Wohnort-Gericht. Das ist gut für Sie, denn für die Abmahner ist es nun nicht mehr möglich, mit allen Sachen zum gleichen – beliebten – Gericht zu gehen und dort eine Fließband-Rechtsprechung zu etablieren.

Die zweite gute Nachricht: Der Bundestag hat in dem Gesetz nochmals bekräftigt, dass die Abmahnkosten in der Größenordnung von 130 Euro liegen sollten – da kommt dann aber unter Umständen noch der Schadensersatz hinzu.

Und jetzt die schlechten Nachrichten: Zum Einen ist die neue Kostenregelung nicht unmittelbar auf Altfälle anwendbar, gilt also nicht direkt zu Ihren Gunsten, wenn Sie heute bereits abgemahnt sind (wird aber wohl indirekt die Gerichtsentscheidungen in Richtung niedriger Streitwert beeinflussen). Zum Anderen gibt es noch ein Hintertürchen für die Abmahner: in Ausnahmefällen sollen nach wie vor höhere Abmahnkosten möglich sein.

Falls Sie interessiert, wer Schuld ist: Die CDU/CSU/FDP haben das Gesetz so durchgesetzt. SPD/Linke haben sich enthalten. Die Grünen waren dagegen, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug ging. Der Gerechtigkeit halber muss man dazu sagen, dass das Justizministerium unter Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Gesetz auf der anderen Seite gegen den Lobby-Druck der Musik- und Filmindustrie anschieben musste.

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