Rund 150 Euro Abmahngebühren sind genug

25.08.2013 von Kraus

Das bevorstehende Gesetz gegen Unseriöse Geschäftspraktiken, mit dessen Erlass nicht vor Ende September zu rechnen ist, beginnt schon heute zu wirken. Wie im Gesetz vorgesehen, hält das Amtsgericht Hamburg einen Streitwert von 1.000 Euro bei Filesharing-Abmahnungen für ausreichend, was zu Abmahngebühren (für den gegnerischen Anwalt) in einer Größenordnung von nur 130-150 Euro führt.

Auch die im Gesetz vorgesehene Abschaffung des sog. fliegenden Gerichtsstands wird von einigen Gerichten schon heute vorweggenommen. Nach dem Amtsgericht Frankfurt/M. hat sich auch das Amtsgericht Hamburg nunmehr der Meinung angeschlossen, dass sich die Abmahner das Gericht nicht mehr aussuchen dürfen.

Gute Nachrichten also. Sie können übrigens gern unten einen Kommentar hinterlassen.


Neues Gesetz zum Filesharing: Gute und schlechte Nachrichten

29.06.2013 von Kraus

20130701_171940Vorgestern hat der Bundestag ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, dass sich auch mit Filesharing-Abmahnungen befasst.

Die erste gute Nachricht: Falls Sie noch nicht verklagt sind, dann können Sie nicht – wie das bisher der Fall war – vor irgendeinem deutschen Gericht verklagt werden, sondern nur noch vor Ihrem Wohnort-Gericht. Das ist gut für Sie, denn für die Abmahner ist es nun nicht mehr möglich, mit allen Sachen zum gleichen – beliebten – Gericht zu gehen und dort eine Fließband-Rechtsprechung zu etablieren.

Die zweite gute Nachricht: Der Bundestag hat in dem Gesetz nochmals bekräftigt, dass die Abmahnkosten in der Größenordnung von 130 Euro liegen sollten – da kommt dann aber unter Umständen noch der Schadensersatz hinzu.

Und jetzt die schlechten Nachrichten: Zum Einen ist die neue Kostenregelung nicht unmittelbar auf Altfälle anwendbar, gilt also nicht direkt zu Ihren Gunsten, wenn Sie heute bereits abgemahnt sind (wird aber wohl indirekt die Gerichtsentscheidungen in Richtung niedriger Streitwert beeinflussen). Zum Anderen gibt es noch ein Hintertürchen für die Abmahner: in Ausnahmefällen sollen nach wie vor höhere Abmahnkosten möglich sein.

Falls Sie interessiert, wer Schuld ist: Die CDU/CSU/FDP haben das Gesetz so durchgesetzt. SPD/Linke haben sich enthalten. Die Grünen waren dagegen, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug ging. Der Gerechtigkeit halber muss man dazu sagen, dass das Justizministerium unter Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Gesetz auf der anderen Seite gegen den Lobby-Druck der Musik- und Filmindustrie anschieben musste.

Und was sagen Sie dazu? Sie können gern hier unten einen Kommentar (Antwort) hinterlassen.