Neulich erhielt ich ein Schreiben mit der wichtig klingenden Überschrift „Markenverlängerung“ von einer „DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH“.
Das sind fragwürdige Angebote nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Absender finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder um übliche Entgelte.
Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Geschäftsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.
Der Unterschied zwischen DMVG und DPMA
Zwar sollten Sie tatsächlich darauf achten, dass Ihre Marke nicht nach zehn Jahren verfällt, wenn Sie den Markenschutz noch brauchen. Die tatsächlichen Verlängerungsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen aber nur 750 € statt der von DMVG aufgerufenen 1.950 €.
Wenn Ihnen diese Information geholfen hat: Sie finden hier weitere Hinweise zur Markenverlängerung.
Nachtrag (25.02.15): Das Landgericht Berlin hat inzwischen entschieden, dass die Praxis der DMVG GmbH wettbewerbswidrig und deshalb zu unterlassen ist (Urteil).
Nachtrag (22.01.16): Inzwischen schreibt die DMVG auch die Inhaber von Gebrauchsmustern an. Das ist ja ein viel lukrativeres Betätigungsfeld, denn während Marken nur alle zehn Jahren verlängert werden müssen, ist dies bei einem Gebrauchsmuster schon nach drei oder zwei Jahren der Fall.