Es ist weithin üblich, dass Online-Buchhändler Ihre Titel bewerben, indem sie – zumindest ausschnittweise – die Rezensionen aus großen Tageszeitungen zitieren.
Verboten, wie das Landgericht München I nun urteilte:
Buchrezensionen unter Urheberschutz (wichtig für Online-Buchhändler)02.03.2014 vonEs ist weithin üblich, dass Online-Buchhändler Ihre Titel bewerben, indem sie – zumindest ausschnittweise – die Rezensionen aus großen Tageszeitungen zitieren. Verboten, wie das Landgericht München I nun urteilte: |