Mahnbescheide der Telepool GmbH (Rechtsanwälte Baumgarten Brandt)

06.01.2014 von Kraus

Die Kanzlei Baumgarten Brandt hat vor Weihnachten noch Mahnbescheide beim Amtsgericht Coburg für die Telepool GmbH beantragt, um die Verjährung zu verhindern – es geht um Abmahnungen aus dem Jahr 2010, so dass die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12.2013 geendet hätte.

Achtung: Es reicht im Allgemeinen, dass diese Mahnanträge vor Jahresende 2013 und damit rechtzeitig bei Gericht eingegangen sind, auch wenn die nachfolgende Gerichtspost bei den Abgemahnten erst im Januar 2014 eingegangen ist.

Wer sich dagegen wehren möchte, muss innerhalb von zwei Wochen (nach Zustellungsdatum; steht auf dem gelben Briefumschlag), Widerspruch einlegen.

Entsprechend der neuen Rechtslage werden die nachfolgenden Prozesse beim Amtsgericht am Sitz des Abgemahnten geführt werden. Damit steigt für viele Abgemahnte die Chance auf eine günstigere Rechtsprechung.

Wie sieht es bei Ihnen aus – haben Sie auch gerade Post erhalten? Oder können Sie sagen, wie lange es in den vergangenen Jahren bei Ihnen gedauert hat, bis nach Neujahr ein Mahnbescheid oder eine Klage eintrudelte? (Die Kommentarfunktion unten ist geöffnet).


Finden Sie den Fehler in diesem Bild (Teil 2)!

21.09.2013 von Kraus

Mein letztes Bilderrätsel mit dem Kundenstopper des Brauhaus-Restaurants brachte viele richtige Antworten, aber auch ein paar falsche. Hier ist die Auflösung:

http://www.markenanwalt.net/finden-sie-den-fehler-in-diesem-bild/

Pünktlich zur Bundestagswahl gibt es deshalb heute eine zweite Chance. Das nachfolgende Wahlplakat hing nicht weit vom Kundenstopper. Also: Was hat das Plakat mit Markenrecht zu tun?

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P.S.: Dem Passanten, der unten rechts „Ich sage Hallo“ draufgeschrieben hat, ging es vielleicht wir mir. Ich dachte zunächst auch nur: Was soll der überflüssig coole Anglizismus.

P.P.S.: Bitte Ihre Antwort unten im Kommentarfeld eintragen. Ich schalte das dann frei, sobald die Wahlergebnisse durch sind. 🙂

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NACHTRAG 23.09.13: UND HIER IST DIE LÖSUNG (GLAUBE ICH):

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Jedenfalls sagt das Feuilleton und die Mehrzahl von Ihnen, dass es wohl um die seit ca. 30 Jahren auch in Europa geschützte Marke „Hello Kitty“ ging – den Inbegriff für rosa Kleinmädchen-Zubehör.

Markenrechtlich umstritten ist allerdings, ob Parteien bei ihren Aktionen „im geschäftlichen Verkehr“ handeln. Nur dann könnte ihr Verhalten markenverletzend sein. Sonst ist es so legal, wie der private Verkauf einer gefälschten Hello Kitty-Tasche.