Frist 04.11.: Neue Widerrufsbelehrung nötig!

03.11.2011 von Kraus

Morgen, am Freitag 04.11.2011 endet die gesetzliche Umstellungsfrist.

Spätestens morgen sollten Sie also Ihre Widerrufsbelehrung aktualisieren, um Online-Abmahnungen zu vermeiden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie aus meinem PDF-Ratgeber zum Abmahnschutz, den Sie(kostenlos) hier anfordern können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kraus, LL.M.
Rechtsanwalt

P.S.: In dem Ratgeber finden Sie u.a. eine Minimalfassung der neuen Widerrufsbelehrung. Falls Sie sich wundern, dass in dieser Minimalfassung nichts von den „40 Euro“ oder von der Prüfung „wie im Ladengeschäft“ steht: das liegt daran, dass man diese Klauseln nur verwenden sollte, wenn auch bestimmte Voraussetzungen außerhalb der eigentlichen Widerrufsbelehrung eingehalten werden – und um das zu beurteilen, müßte man Ihren gesamten Shop bzw. eBay-Auftritt unter die Lupe nehmen.

P.P.S: Bitte beachten Sie für eventuelle Rückfragen: Ich bin nur noch heute, am Donnerstag, im Büro und dann erst wieder am Montag; falls Sie mir per Mail eine Frage stellen, dann geben Sie bitte gleich eine Rückrufnummer an.