Das bevorstehende Gesetz gegen Unseriöse Geschäftspraktiken, mit dessen Erlass nicht vor Ende September zu rechnen ist, beginnt schon heute zu wirken. Wie im Gesetz vorgesehen, hält das Amtsgericht Hamburg einen Streitwert von 1.000 Euro bei Filesharing-Abmahnungen für ausreichend, was zu Abmahngebühren (für den gegnerischen Anwalt) in einer Größenordnung von nur 130-150 Euro führt.
Auch die im Gesetz vorgesehene Abschaffung des sog. fliegenden Gerichtsstands wird von einigen Gerichten schon heute vorweggenommen. Nach dem Amtsgericht Frankfurt/M. hat sich auch das Amtsgericht Hamburg nunmehr der Meinung angeschlossen, dass sich die Abmahner das Gericht nicht mehr aussuchen dürfen.
Gute Nachrichten also. Sie können übrigens gern unten einen Kommentar hinterlassen.
Es wird höchste Zeit.
Sehr geehrter Herr Kraus,
heute möchte ich mich endlich einmal herzlich bei Ihnen für Ihre sehr informativen Nachrichten zum Themenkomplex ‚Abmahnungen‘ bedanken.
Mit dem bevorstehenden Erlass des ‚Gesetzes gegen Unseriöse Geschäftspraktiken‘ wird dieses „Geschäftsmodell“ zweifelhafter Anwälte hoffentlich bald vom Markt verschwinden und die Abmahnungen wieder auf ihren eigentlichen rechtlichen Gehalt zurückgeführt werden.
Noch einmal vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Völkert
das sind gute nachrichten, geht vorwärts!