Wettbewerbsrecht >>> Service-Pakete
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Wenn Sie sich gerade gegen eine konkrete Abmahnung verteidigen m?ssen oder wenn Sie eine bestimmte Werbung vorsorglich prüfen lassen m?chten, k?nnen wir gern einen genauen Leistungsumfang zum Festpreis vereinbaren. ... Kontakt
Die Überprüfung von Webshops unter Abmahngesichtspunkten biete ich zu folgenden Konditionen an:
Zur Beauftragung ...
... können Sie gern versuchen, mich auf einem der folgenden Wege sofort zu erreichen:
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030 - 20679853
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Mo.-Fr. 09:00-17:00 meldet sich das Sekretariat und stellt Sie gern durch oder nimmt Ihre Frage oder R?ckruf-Bitte entgegen |
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030 - 20911743
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Es gen?gt auch ein - ggf. formloses - Telefaxschreiben, oder |
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benutzen Sie eines meiner Kontakt- oder Bestell-Formulare (Druckfunktion), das Sie ausgef?llt per Fax/Post senden k?nnen. |
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Oder Sie schicken mir eine e-Mail. |
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Dazu k?nnen Sie auch einfach auf dieser Seite unten das Kontaktformular ausf?llen |
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Wenn Sie Skype installiert haben (Skype-Name markenanwalt):
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Kontaktformular
Die Betreiber von Webseiten oder Online-Shops gehen oft online, ohne das Projekt vorher rechtlich prüfen zu lassen. Ein Anwalt wird meist erst gesucht, wenn die erste Abmahnung ins Haus geflattert ist.
Mit einer solchen Vorgehensweise "spart" man zwar zunächst die Kosten des Anwalts, aber das ist oft an der falschen Stelle gespart: Allein die Kosten des Gegenanwalts bei einer Abmahnung können bis 1.000 Euro oder mehr betragen (im Falle von Schutzrechtsverletzungen (Marken, Geschmacksmuster) sogar deutlich mehr).
Jedes Online-Projekt sollte deshalb zuvor rechtlich unter Abmahngesichtspunkten geprüft werden.
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