Die früher gebräuchliche Angabe „Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus“ wird vom Patentamt nicht mehr akzeptiert. Stattdessen kann man schreiben:
„Leder und Lederimitationen nämlich Lederzeug, Lederfäden, Lederetuis, Lederpappe, Lederboxen, Ledergurte, Ledernieten, Lederbeutel, Lederleinen, Lederriemen [Lederstreifen], Lederschnüre; Handtaschen aus Lederimitationen; Kreditkartenetuis aus Lederimitationen; Reisetaschen aus Lederimitationen; Riemen aus Lederimitationen; Taschen aus Lederimitationen; Bahnen aus Lederimitationen zur Weiterverarbeitung;“
Erläuterung: In der Datenbank TMClass finden sich zu den Stichworten „Leder“ und „Lederimitationen“ die hier aufgezählten Warenbezeichnungen in Nizzaklasse 18, die auch vom DPMA akzeptiert werden und die man so mit „nämlich“ an die ursprüngliche Formulierung anknüpfen kann.
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