Neues Gesetz zum Filesharing: Gute und schlechte Nachrichten

29.06.2013 von Kraus

20130701_171940Vorgestern hat der Bundestag ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, dass sich auch mit Filesharing-Abmahnungen befasst.

Die erste gute Nachricht: Falls Sie noch nicht verklagt sind, dann können Sie nicht – wie das bisher der Fall war – vor irgendeinem deutschen Gericht verklagt werden, sondern nur noch vor Ihrem Wohnort-Gericht. Das ist gut für Sie, denn für die Abmahner ist es nun nicht mehr möglich, mit allen Sachen zum gleichen – beliebten – Gericht zu gehen und dort eine Fließband-Rechtsprechung zu etablieren.

Die zweite gute Nachricht: Der Bundestag hat in dem Gesetz nochmals bekräftigt, dass die Abmahnkosten in der Größenordnung von 130 Euro liegen sollten – da kommt dann aber unter Umständen noch der Schadensersatz hinzu.

Und jetzt die schlechten Nachrichten: Zum Einen ist die neue Kostenregelung nicht unmittelbar auf Altfälle anwendbar, gilt also nicht direkt zu Ihren Gunsten, wenn Sie heute bereits abgemahnt sind (wird aber wohl indirekt die Gerichtsentscheidungen in Richtung niedriger Streitwert beeinflussen). Zum Anderen gibt es noch ein Hintertürchen für die Abmahner: in Ausnahmefällen sollen nach wie vor höhere Abmahnkosten möglich sein.

Falls Sie interessiert, wer Schuld ist: Die CDU/CSU/FDP haben das Gesetz so durchgesetzt. SPD/Linke haben sich enthalten. Die Grünen waren dagegen, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug ging. Der Gerechtigkeit halber muss man dazu sagen, dass das Justizministerium unter Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Gesetz auf der anderen Seite gegen den Lobby-Druck der Musik- und Filmindustrie anschieben musste.

Und was sagen Sie dazu? Sie können gern hier unten einen Kommentar (Antwort) hinterlassen.






2 Antworten zu “Neues Gesetz zum Filesharing: Gute und schlechte Nachrichten”

  1. T.Schmidt sagt:

    Hört sich ja nett mal was die sich noch so einfallen lassen Da oben

  2. Sicherheitsfanatiker sagt:

    Hallo
    Ich bin der Meinung das der illegale Download von urheberrechtlichen Inhalten (Musik,Video und dergleichen) durchaus strafbar sein sollte. Der Urheber hat das Material mit geistiger Arbeit erschaffen und soll für diese Arbeit auch Geld verdienen. Aber die oftmals dubiose Beweisführung ist der Knackpunkt. Mit der Einführung des elektronischen Personalausweises mit Datenchip könnte man ernsthaft Schluß mit unsicherer Beweisführung machen, wenn dieses ernsthaft gewollt wäre. Danach wären Downloads generell nur noch mit ChipPAs möglich. Wer Download möchte müsste die Freischaltung auf Chip zulassen, mit dem ein längerer Code des Ausweises übermittelt wird, mit dem unschuldige Personen durch die Polizei bei Abmahnanwälten entlastet werden könnten. Die genaue Detaillierung müßte noch durch Fachexperten erarbeitet werden, ich wollte hier nur den Ansatz schildern, welcher bei ernsthaften echten Verfolgungswillen denkbar wäre.

    Freue mich über Kommentare

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