Ein schönes Beispiel dafür, wie weit manchmal die Meinungen zum Patentschutz auseinandergehen
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für Nespresso-Maschinen nicht nur die Originalkapseln verwendet werden dürfen, sondern auch No-Name-Kapseln, die als „geeignet für Nespresso“ angeboten werden.
Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier
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