Aus aktuellem Anlass noch einmal der Hinweis: wenn Sie fremde Marken im TEXT Ihrer Google-Ads verwenden, riskieren Sie eine Markenverletzung. Die Verwendung als KEYWORD ist hingegen meist erlaubt; aber auch dazu sollten Sie sich informieren. (Das OLG Düsseldorf hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die bisherige Linie der Rechtssprechung weiter verfolgt.)
NACHRICHTEN:
Bürokratie-Zuwachs beim DPMA
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat ein zusätzliches Formular eingeführt mit Fragen zu ru ... Mehr
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