Frage: Ich möchte als Händler einen Namen schützen lassen, den ein anderer als Hersteller (oder Künstler) schon benutzt, geht das?

Antwort: Möglich ist das grundsätzlich (z.B. durch eine Markeneintragung), aber schwierig wird es, wenn Sie das ohne oder gar gegen den Hersteller/Künstler selbst planen. Wenn Sie heute solche Marken anmelden, könnten die Hersteller/Künstler dagegen einwenden, daß sie selbst die Bezeichnung schon länger benutzen. Bei geschäftlicher Benutzung eines (z.B. Firmen- oder Künstler-)Namens entstehen auch ohne Eintragung bestimmte Rechte - ggf. nur regional beschränkt, aber auch bundesweite Geltung ist bei entsprechendem Tätigkeitsbereich durchaus möglich.

 

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