Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten rückwirkend für unwirksam erklärt, weil sie zu stark in Grundrechte eingreift:
EuGH: Richtlinie zur Daten-Vorratsspeicherung ungültig08.04.2014 vonDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten rückwirkend für unwirksam erklärt, weil sie zu stark in Grundrechte eingreift:
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