Durch eine Reform im Recht der EU-Designs (früher Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt) ändern sich zum Stichtag 01.05.2025 u.a. die Amtsgebühren – vor allem für die dritte und vierte Verlängerung. Hier kann man ggf. sparen, indem man fällige Verlängerungen vor dem Stichtag durchführt:
https://www.euipo.europa.eu/de/news/design-renewals-following-the-eu-design-reform-what-to-know
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