Die Woche(n) – Film und Marke(n)

05.09.2013 von Kraus

Unser Bürohochhaus hat ein helles Foyer direkt an der Friedrichstraße in Berlin. Deshalb wird es gern mal als Filmkulisse genommen. Vor ein paar Jahren wurde es als Krankenhaus verkleidet (für eine Serie „Alex-Klinik“ oder so ähnlich) und ich schlenderte morgens durch herumstehende Chirurgen und Krankenschwestern ins Büro. Neulich war unser Hochhaus ein – vermutlich – Medienunternehmen namens „Die Woche“:

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Neugierig habe ich gleich mal beim Patentamt nachgeschaut, ob schon jemand vorsichtshalber „Die Woche“ als Marke angemeldet hat. Bisher wohl nicht.

Aber es gibt schon zwei ältere Zeitungsmarken „Die Woche“, nämlich eine deutsche Marke, die vielleicht löschungsreif ist, nachdem die entsprechende Zeitschrift laut Wikipedia nur von 1993 bis 2002 erschien:

DE02039158

Und eine schweizerische Marke, die anscheinend immer noch in Kraft ist:

CH00632173

Wenn das mal gut geht. 🙂


Rund 150 Euro Abmahngebühren sind genug

25.08.2013 von Kraus

Das bevorstehende Gesetz gegen Unseriöse Geschäftspraktiken, mit dessen Erlass nicht vor Ende September zu rechnen ist, beginnt schon heute zu wirken. Wie im Gesetz vorgesehen, hält das Amtsgericht Hamburg einen Streitwert von 1.000 Euro bei Filesharing-Abmahnungen für ausreichend, was zu Abmahngebühren (für den gegnerischen Anwalt) in einer Größenordnung von nur 130-150 Euro führt.

Auch die im Gesetz vorgesehene Abschaffung des sog. fliegenden Gerichtsstands wird von einigen Gerichten schon heute vorweggenommen. Nach dem Amtsgericht Frankfurt/M. hat sich auch das Amtsgericht Hamburg nunmehr der Meinung angeschlossen, dass sich die Abmahner das Gericht nicht mehr aussuchen dürfen.

Gute Nachrichten also. Sie können übrigens gern unten einen Kommentar hinterlassen.


Ehemänner sind wie Kinder …

25.08.2013 von Kraus

… klagen Frauen oft. Und jetzt ist das auch gerichtlich bestätigt: Nachdem der Bundesgerichtshof schon entschieden hatte, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften (siehe meinen früheren Artikel), hat jetzt das Landgericht Düsseldorf klargestellt, dass Ehefrauen auch nicht auf Schadensersatz haften, wenn ihre Männer am Computer Dummheiten anstellen. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Der Volltext findet sich aber in einer Mitteilung des Kollegen Tobias Goldkamp aus Neuss, der diese Entscheidung erstritten hat: Link zum Urteil. Bravo!

Es sieht also so aus, als ob erfreulicherweise mehr und mehr differenzierte Entscheidungen getroffen werden, statt der bislang leider häufigen und rein am Ziel „jemand muss zahlen“ orientierten 0815-Urteile. Oder wie sehen Sie das (Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen)?


Waldorf-Abmahnung wegen „Stirb langsam“

03.07.2013 von Kraus

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen des Films „Stirb langsam – Ein guter Tag zum Sterben“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Auf diese wie auf viele (auch aktuelle) Abmahnungen wird die neue Streitwertregelung (1000 Euro, also etwas über 100 Euro Abmahnkosten) noch nicht direkt anwendbar sein. Mehr Infos zu Filesharing-Abmahnungen hier.


Neues Gesetz zu Abmahnkosten

29.06.2013 von Kraus

Vor drei Tagen hat der Bundestag das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet, womit u.a. das Abmahnunwesen eingedämmt werden soll. Das Justizministerium hofft, damit die Anzahl der Abmahnungen zu halbieren (derzeit geschätzt 320.000 jährlich).

Ziemlich optimistisch.

Gut: Wenn Sie zu Unrecht abgemahnt werden, dann haben Sie jetzt einen Kostenerstattungsanspruch. Bisher musste man sich in solchen Fällen immer überlegen, ob man den kostenträchtigeren Weg der negativen Feststellungsklage einschlagen möchte, um die eigenen Anwaltskosten erstattet zu bekommen.

Außerdem ist (wie früher schon im Markengesetz usw.) eine Streitwertherabsetzung für arme Betroffene vorgesehen. Ob man das gut findet, hängt wohl vom eigenen Standpunkt ab. Die sich gegenüberstehenden Pole des Meinungsspektrums könnte man überspitzt so darstellen:

– Extrem 1: Der kleine Gründer, Hoffnungsträger des Unternehmertums, der oft von raffgierigen Abmahnern aus dem Geschäft gedrängt wird, bevor er überhaupt einen Cent verdienen konnte, hat jetzt endlich eine zusätzliche Chance der Rettung.

– Extrem 2: Der mit allen Wassern gewaschene angebliche Kleinunternehmer, der neben seinen ALG-II-Bezügen heimliche Gewinne einfährt, hat jetzt noch eine Ausrede mehr.

Und was sagen Sie? Die Kommentarfunktion (unten: „Antwort“) ist geöffnet:


Neues Gesetz zum Filesharing: Gute und schlechte Nachrichten

29.06.2013 von Kraus

20130701_171940Vorgestern hat der Bundestag ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschlossen, dass sich auch mit Filesharing-Abmahnungen befasst.

Die erste gute Nachricht: Falls Sie noch nicht verklagt sind, dann können Sie nicht – wie das bisher der Fall war – vor irgendeinem deutschen Gericht verklagt werden, sondern nur noch vor Ihrem Wohnort-Gericht. Das ist gut für Sie, denn für die Abmahner ist es nun nicht mehr möglich, mit allen Sachen zum gleichen – beliebten – Gericht zu gehen und dort eine Fließband-Rechtsprechung zu etablieren.

Die zweite gute Nachricht: Der Bundestag hat in dem Gesetz nochmals bekräftigt, dass die Abmahnkosten in der Größenordnung von 130 Euro liegen sollten – da kommt dann aber unter Umständen noch der Schadensersatz hinzu.

Und jetzt die schlechten Nachrichten: Zum Einen ist die neue Kostenregelung nicht unmittelbar auf Altfälle anwendbar, gilt also nicht direkt zu Ihren Gunsten, wenn Sie heute bereits abgemahnt sind (wird aber wohl indirekt die Gerichtsentscheidungen in Richtung niedriger Streitwert beeinflussen). Zum Anderen gibt es noch ein Hintertürchen für die Abmahner: in Ausnahmefällen sollen nach wie vor höhere Abmahnkosten möglich sein.

Falls Sie interessiert, wer Schuld ist: Die CDU/CSU/FDP haben das Gesetz so durchgesetzt. SPD/Linke haben sich enthalten. Die Grünen waren dagegen, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug ging. Der Gerechtigkeit halber muss man dazu sagen, dass das Justizministerium unter Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Gesetz auf der anderen Seite gegen den Lobby-Druck der Musik- und Filmindustrie anschieben musste.

Und was sagen Sie dazu? Sie können gern hier unten einen Kommentar (Antwort) hinterlassen.


Neue Widerrufsbelehrung ab Juni 2014

18.06.2013 von Kraus

Nachdem der Bundestag vor etwa einer Woche ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, wird es wohl ab Juni 2014 eine neue Widerrufsbelehrung geben.

In der Sache wird sich nicht dramatisch viel ändern. Aber wie immer muss man natürlich höllisch aufpassen, damit keine abmahnbaren Situationen entstehen. Also mal wieder ein nettes Stück Mehrarbeit für die Betreiber von Online-Shops und für alle anderen Fernabsatzunternehmen – und bestimmt ein rieeeeesiger Nutzen für die Kunden.

Mehr dazu in Kürze.

P.S.: Was sagen Sie zum Sinn und Unsinn der Informationspflichten? (Die Kommentarfunktion unten ist geöffnet.)


Stich ins „Hummelnest“

25.05.2013 von Kraus

Darf es in Deutschland nur eine Kita namens „Hummelnest“ geben? Der folgende aktuelle Fernsehbeitrag zeigt einmal wieder, was alles passieren kann, wenn man sich einen Fantasienamen für die Firma oder für die Produkte zulegt ohne vorher gründlich recherchiert zu haben:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/brisant/kita-name-hummelnest-nur-gegen-gebuehr?documentId=14883630

P.S.: In einer Nebenrolle trete ich auf, bin aber nicht der Anwalt von Frau Hummel.

P.P.S.: Wie würden Sie entscheiden? Wer sind die Bösen, wer sind die Guten? Sie können unten einen Kommentar hinterlassen.


Betrüger: OHMI Office for International Registration

04.04.2013 von Kraus

Gestern meldeten sich Mandanten, weil sie eine Zahlungsaufforderung von einem „OHMI Office for International Registration“ erhalten haben, nachdem sie eine Gemeinschaftsmarke angemeldet hatten.

Wenn Sie auch Post vom „OHMI“ erhalten haben: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall. Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder ähnliches. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass man für fast tausend Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner „Online-Datenbank“ o.ä. erwerben soll.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern, z.B. vom „Zentralen Grundregister für Marken und Patente“, von DMVG, von einer WDTP und vom EPTR.

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.

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Sperrmarken haben es schwer – zu Recht

04.04.2013 von Kraus

Man kennt das von den Domainnamen: viele sind schon weg, ohne tatsächlich genutzt zu werden; sie werden oft von Domainspekulanten gehortet, die viele Domains billig reservieren – in der Hoffnung, die eine oder andere später teuer verkaufen zu können. In der Regel ist das zulässig.

Ein ähnliches Geschäftsmodell gibt es bei den Marken. Hier muss man zwar mit höherem Einsatz spielen, weil jede Markenanmeldung 300 Euro kostet, aber es gibt Anmelder, die in manchen Jahren hunderte von Marken angemeldet haben ohne diese tatsächlich für konkrete Produkte zu nutzen. Diese Markeninhaber werden erst aktiv, wenn ein anderer eine gleiche oder ähnliche Marke anmeldet oder benutzt – dann aber richtig, denn sie bieten die Marken nicht nur zum Kauf an, sondern sie überziehen den Anderen mit Abmahnungen und Markenwidersprüchen. Und darin liegt ein entscheidender Unterschied zu den Domainspekulanten, weshalb ich nicht einfach von Marken“spekulanten“ sprechen möchte, sondern deutlicher von Sperrmarken. Gebräuchlich ist auch der Ausdruck „Hinterhaltsmarke“.

Die Anmeldung von Sperrmarken widerspricht dem Sinn des Markenrechts. Deshalb stoßen diese Praktiken häufig auf Widerstand. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. ist diesem Unwesen jetzt entgegengetreten und hat entschieden, dass ein Markeninhaber keine Rechte geltend machen kann, wenn er zahlreiche Marken anscheinend nur zu dem Zweck angemeldet hat, anderen damit das Leben zu erschweren und daraus Gewinn zu erzielen (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 07.02.13 – 6 U 126/12).

Sie können hier checken, ob Ihre Marke schon einmal registriert wurde.