15.02.2014 von Kraus
Wenn Sie bei Xing sind, sollten Sie dort ein Impressum einrichten. Denn neuerdings wird das fehlende Impressum abgemahnt. Ob diese Abmahnungen berechtigt sind, ist fraglich, aber Sie können den ganzen Ärger leicht umgehen, indem Sie Ihr Impressum (das Sie z.B. schon korrekt auf Ihrer Website eingerichtet haben) einfach zu Xing kopieren.
Ich zeige Ihnen hier, wie das geht (Sie können unten im Kommentarfeld – öffentlich – allgemeine Fragen dazu hinterlassen, ich werde mich bemühen, diese hier zu beantworten).
Zuerst müssen Sie sich bei Xing einloggen und dort Ihr „Profil“ öffnen, indem Sie oben links klicken:
Dann können Sie auf der Profilseite nach unten scrollen und sehen ganz unten rechts einen Link „Impressum bearbeiten“:
Wenn Sie diesen Link klicken, öffnet sich ein Fenster, wo Sie Ihre Impressumsdaten eingeben/hineinkopieren können.
Am Besten, Sie erledigen das jetzt gleich; dann kann nichts mehr passieren. Viel Erfolg.
Tags: Abmahnung, Impressum, Xing Posted in Abmahnwarnungen, News, Wettbewerbsrecht | 12 Comments »
12.02.2014 von Kraus
Übermorgen gibt es zum zweiten Mal mein Webinar „Wie geht eine internationale Markenanmeldung“.
Das Online-Seminar ist für alle, die schon eine deutsche oder europäische Marke haben und diese international erstrecken wollen; aber auch für Anfänger, die sich nur für das Thema interessieren.
Sie können sich für das Webinar, das am 14. Feb 2014, 14:00 MEZ stattfindet, anmelden unter:
https://attendee.gotowebinar.com/register/7844934456726628866
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Webinar.
Nachtrag: Hier finden Sie eine Aufzeichnung des Webinars zur internationalen Markenanmeldung.
Tags: Gemeinschaftsmarke, HABM, international, internationale Marke, internationale Markenanmeldung, internationale markenrecherche, internationaler Markenschutz, ir-marke, Markenanmeldung, Unionsmarke, WIPO Posted in Markenrecht, News | No Comments »
08.01.2014 von Kraus
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienangehörige haftet: ZUM URTEIL
Tags: BGH, Bundesgerichshof, Familienangehörige, Filesharing, Frau, Mann, Sohn, Tochter, Urteil, volljährig Posted in Filesharing, News, Urheberrecht | No Comments »
06.01.2014 von Kraus
Die Kanzlei Baumgarten Brandt hat vor Weihnachten noch Mahnbescheide beim Amtsgericht Coburg für die Telepool GmbH beantragt, um die Verjährung zu verhindern – es geht um Abmahnungen aus dem Jahr 2010, so dass die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12.2013 geendet hätte.
Achtung: Es reicht im Allgemeinen, dass diese Mahnanträge vor Jahresende 2013 und damit rechtzeitig bei Gericht eingegangen sind, auch wenn die nachfolgende Gerichtspost bei den Abgemahnten erst im Januar 2014 eingegangen ist.
Wer sich dagegen wehren möchte, muss innerhalb von zwei Wochen (nach Zustellungsdatum; steht auf dem gelben Briefumschlag), Widerspruch einlegen.
Entsprechend der neuen Rechtslage werden die nachfolgenden Prozesse beim Amtsgericht am Sitz des Abgemahnten geführt werden. Damit steigt für viele Abgemahnte die Chance auf eine günstigere Rechtsprechung.
Wie sieht es bei Ihnen aus – haben Sie auch gerade Post erhalten? Oder können Sie sagen, wie lange es in den vergangenen Jahren bei Ihnen gedauert hat, bis nach Neujahr ein Mahnbescheid oder eine Klage eintrudelte? (Die Kommentarfunktion unten ist geöffnet).
Tags: 2013, 2014, Baumgarten, Brandt, Filesharing, Frist, Klage, Mahnantrag, Mahnbescheid, Tauschbörse, Telepool GmbH, Verjährung Posted in Filesharing, News, Urheberrecht | 2 Comments »
08.12.2013 von Kraus
Eine Anleitung zum Erstellen einer abgeänderten Unterlassungserklärung samt einem Muster für die aktuellen Streaming-Abmahnungen können Sie hier bestellen: Anleitung/Muster
Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen mahnt neuerdings Internetnutzer ab, die den Film „Amandas Secrets“ über die Streamingplattform Redtube heruntergeladen haben.
WICHTIGER NACHTRAG 11.12.13: WENN SIE EINE ABMAHNUNG NUR PER MAIL ERHALTEN HABEN, DANN IST DAS WAHRSCHEINLICH NUR SPAM, ALSO KEINE ECHTE ABMAHNUNG VON U+C. ÖFFNEN SIE NICHT DEN DATEIANHANG DER DORTIGEN MAIL, ER ENTHÄLT SCHADSOFTWARE (VIREN, TROJANER O.Ä.).
Urmann + Collegen (U+C) mahnt sein Jahren sogenannte Filesharer wegen Pornofilmchen ab. Neu ist, dass nun auch das Streamen abgemahnt wird. Dabei ist rechtlich sehr zweifelhaft, ob dadurch überhaupt Urheberrechte verletzt werden können.
Für den Internetnutzer, der von U+C aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 250 Euro zu zahlen, stellen sich aber die gleichen Fragen wie für einen Filesharer: Soll man sich gegen die Abmahnung wehren oder lieber eine Unterlassungerklärung abgeben. Und außerdem: soll man zahlen und ggf. wieviel?
Im Grunde läuft es auch hier wieder auf wirtschaftliche Fragen hinaus. Wenn man sich gegen die Abmahnung wehrt (mit Hilfe eines eigenen Anwalts) – wer zahlt am Ende die Kosten und auch: wird man die Kosten von der Abmahner-Firma oder von den dort handelnden Personen ggf. beitreiben können?
Aus rein wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit könnte es auch hier die richtige Lösung sein, einfach eine Unterlassungserklärung abzugeben (man darf dann aber zukünftig „Amandas Secrets“ nie mehr online streamend ansehen, selbst wenn es eigentlich legal ist – denn man hat es ja versprochen). Ob man die geforderten 250 Euro zahlt, ist dann eine ganz andere Frage. Wichtig ist nur, dass mann die Unterlassungserklärung „ohne Anerkenntnis“ einer Rechtspflicht abgibt, wenn man sich noch gegen die Kosten wehren möchte.
Natürlich kann man sich auch frontal zur Wehr setzen – aber dann muss man auch bereit sein, notfalls selbst die Kosten für diesen Kampf um die Gerechtigkeit zu tragen.
Genau das ist wahrscheinlich das Kalkül der Abmahner: Manchen wird es peinlich sein, „Amandas Secrets“ gesehen zu haben, und sie werden schon deshalb zahlen, damit bloß niemand etwas davon erfährt. Andere werden sich sagen: Wegen 250 Euro riskiere ich keine Prozeßkosten in Höhe einiger Tausend Euro, da zahle ich lieber gleich. Und schon wegen dieser beiden Gruppen von Abgemahnten, wird sich die ganze Abmahnwelle prächtig gelohnt haben – ganz egal, ob das abgemahnte Verhalten wirklich urheberrechtlich verboten ist oder nicht.
Eine Anleitung zum Erstellen einer abgeänderten Unterlassungserklärung samt einem Muster für die aktuellen Streaming-Abmahnungen können Sie hier bestellen: Anleitung/Muster
Was sagen Sie dazu (die Kommentarfunktion unten ist geöffnet).
Tags: Abmahnung, amandas secrets, streamen, streaming, u+c, urmann Posted in Abmahnwarnungen, Filesharing, News, Urheberrecht | 5 Comments »
27.10.2013 von Kraus
Die Agentur Interbrand veröffentlicht alljährlich eine Liste der wertvollsten Marken. Bisher immer auf Platz 1: Coca Cola. In diesem Jahr schaffte es Apple auf Platz 1 und Google auf Platz 2. Coca Coca rutschte auf Platz 3 ab.
Bemerkenswert ist vor allem der Aufstieg von Google, denn diese Marke ist erst ca. 15 Jahre alt. Coca Cola, gegründet 1892, hatte also über hundert Jahre Vorsprung.
Es wird erzählt, dass die Google-Gründer ihre Idee einer neuartigen Suchmaschine zuerst bei anderen Unternehmen vorgestellt haben. Unter anderem soll Yahoo es abgelehnt haben, Google für eine Million Dollar zu kaufen. Ich möchte nicht der Yahoo-Mitarbeiter sein, der damals diese Entscheidung getroffen hat. Ein paar Jahre später jedenfalls versuchte Yahoo seinerseits vergeblich, Google für drei Milliarden Dollar zu kaufen. Da war Google wohl schon fünf Milliarden wert.
Aber auch Google machte Fehler. So durfte Google anfänglich seinen eMail-Dienst „Gmail“ in Deutschland nicht so nennen, weil es hier schon eine andere Marke „Gmail“ gab. Google hatte versäumt, rechtzeitig die internationalen Markenrechte zu klären. Und musste seinen eMail-Dienst jahrelang in Deutschland unter „Googlemail“ betreiben, obwohl er weltweit schon als „Gmail“ bekannt war.
Tags: Apple, Coca Cola, Google, internationale Marke, internationaler Markenschutz, Marken Posted in Markenrecht, News | No Comments »
03.10.2013 von Kraus
Tagtäglich verlieren in Deutschland viele Leute ihre Zivilprozesse, weil sie nicht alles beweisen konnten, was zur Begründung ihrer Ansprüche nötig ist. Das ist völlig normal. So sind die Spielregeln.
Nur im bösen Internet ist alles ganz anders: Wenn dort jemand feststellt, dass seine Musik oder sein Film über einen bestimmten Internetanschluss unerlaubt verbreitet wurde, dann muss er – bei einigen Gerichten – nicht wirklich beweisen, dass es tatsächlich der Anschlussinhaber war. Nein, im Gegenteil wird faktisch dem Anschlussinhaber auferlegt, seine Unschuld zu beweisen. Dazu hat man die juristische Konstruktion der „Störerhaftung“ erfunden – ganz so als wäre ein Internetanschluss eine ungesicherte Baugrube: Wie konnte sich der Anschlussinhaber nur so ein gefährliches Ding wie Internet zulegen?! Da hätte er seine Kinder ja gleich mit Dynamitstangen spielen lassen können. Also wirklich.
Das führt dazu, dass es vor diesen Gerichten nicht ausreicht, wenn man die Tat leugnet und aufzeigt, dass noch drei andere Leute den Anschluss benutzt haben. Vielmehr soll man praktisch die Tat aufklären und gegebenenfalls Kinder/Ehegatten/Mitbewohner ausliefern. Es hat sich die Spielregel eingeschliffen: Irgendwer muss es doch gewesen sein, sonst ist der Anschlussinhaber dran; bzw: die lügen doch sowieso nur. Diese Rechtsprechung ist, sagen wir mal, ziemlich „ergebnisorientiert“.
Wohin die „irgendwer muss es doch gewesen sein“-Doktrin führt, sah man nun am Beispiel einer Rentnerin, die tatsächlich im Tatzeitpunkt keinen PC mehr hatte, ja nicht einmal einen Router (der DSL-Vertrag war nur noch in der Restlaufzeit). Das war dem Amtsgericht München egal: Solange die Rentnerin keinen anderen Täter anschleppte, hatte sie erstmal zu haften (siehe oben). Zum Glück ist die Rentnerin in Berufung gegangen und das Landgericht München hat dann das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Die Abmahner haben aber erst vorm Bundesgerichtshof aufgegeben und ihre Revision zurückgenommen. Schade. Der BGH hätte sonst was zum Thema Störerhaftung sagen können.
P.S.: Sie können unten kommentieren.
Tags: Amtsgericht München, BGH, DSL-Anschluss, Filesharing, Landgericht München, PC, Renterin, Router, Störerhaftung Posted in Filesharing, News, Urheberrecht | 2 Comments »
26.09.2013 von Kraus
Früher sind die deutschen Gerichte davon ausgegangen, dass die Verbraucher ziemlich blöd und unaufmerksam sind. Eine Werbemaßnahme konnte deshalb ganz schnell mal als wettbewerbswidrig gelten, sobald man fürchten musste, dass irgendein schludriger Verbraucher dadurch getäuscht werden könnte.
Dann kam vor einigen Jahren der Europäische Gerichtshof (EuGH). Seiner Meinung nach kann man den Verbrauchern schon etwas mehr zutrauen. Jedenfalls ist eine Werbemaßnahme in Ordnung, wenn ein durchschnittlich wacher Verbraucher sie richtig versteht. Diese Rechtsauffassung hatte sich inzwischen über viele Jahre bewährt und eigentlich fanden alle sie richtig.
Aber: im bösen Internet ist jetzt wieder alles anders. Und das kam so: Findige Betrüger hatten Internetseiten gebastelt, auf denen sie die Schnellklicker in irgendwelche Bezahlfallen lockten – schwups sollte ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sein. Dann nervten sie die Betroffenen mit Mahn- und Inkassoschreiben. Die derart Geplagten schrien Zeter und Mordio, vorzugsweise in reißerischen Fernsehbeiträgen des Vorabendprogramms. Bis die Politiker, zumindest die Verbraucherschützer unter ihnen, das Gefühl hatten, beim Wahlvolk „ein Zeichen setzen“ zu müssen. Es wurde die ziemlich sinnlose „Buttonlösung“ als Gesetz erlassen. Ergebnis: zweistellige Millionenschäden bei den seriösen Onlinehändlern, die ihre Shops mal wieder umbauen mussten. Keine Verbesserung bei den betrügerischen Angeboten, denn die halten sich sowieso nicht an Gesetze. Ach ja: die betrügerischen Verträge dürften übrigens schon vor der Buttonlösung unwirksam gewesen sein.
Und so kommt es, dass auch die deutschen Gerichte – aber nur im Internet – jetzt wieder vom dümmstmöglichen Verbraucher ausgehen müssen, wie eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt: der Button
„Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“
ist demnach leider nicht gesetzeskonform und ist somit wettbewerbswidrig, weil ein Verbraucher daran – aber nun wirklich – nicht erkennen kann, dass der Klick Geld kosten wird. Und bevor jetzt wieder alle auf die Richter schimpfen: das Gesetz ist schon sehr streng und Richter bemühen sich einfach nur, den Willen des Gesetzes mit ihren Entscheidungen zu treffen.
P.S.: Ich bin eigentlich ein großer Fan unseres Rechtssystems, aber Verbraucherschutz (und übrigens auch Datenschutz) lassen einen manchmal staunend zurück.
P.P.S.: Vielleicht bin ich ja auch der Einzige, der diesen Button des Reiseveranstalters für verständlich hält. Wie sehen Sie das? Ist der Button zu lang? Ist er zu unklar? Oder sind wir schon „Buttonlösung“-geschädigt? (Sie können unten einen Kommentar hinterlassen.)
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15.09.2013 von Kraus
Wie die Berliner Zeitung kürzlich berichtete, verklagte der französische Champagner-Hersteller Louis Roederer den Berliner Hersteller des Party-Getränks „Catuma“. Der Grund: „Catuma“ wird mit dem Zusatz „Cristal“ verkauft und „Cristal“ ist als Sektmarke für Roederer geschützt.
Der Catuma-Hersteller will laut Berliner Zeitung „die Szene mobilisieren“ und veranstaltete schon eine Soli-Party, „um die 10000 Euro wieder reinzubekommen, die uns das Verfahren bis jetzt gekostet hat“.
Klar, man kann jeden Markenstreit auch zum Marketing benutzen. Wahrscheinlich ist das aber eher eine Strategie für große, etablierte Unternehmen, die solche Beträge aus der Portokasse zahlen.
Für Gründer stehen die Kosten von Markenprozessen oft außer Verhältnis zum Werbeeffekt. Deshalb ist es wichtig, das man für alle (!) Phantasiebezeichnungen, die man am Produkt benutzen möchte, vorab eine Markenrecherche durchführt. Wenn man das gründlich macht, kostet es zwar ein paar hundert Euro, aber das sind immer noch zwei Nullen weniger als … (siehe oben).
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09.09.2013 von Kraus
Sie kennen das wahrscheinlich von Ihrem eigenen Job: man ertappt sich oft dabei, wie man die Welt durch die fachliche Brille sieht. Nachdem ich Ihnen vor einer Woche von den Dreharbeiten zu „DIE WOCHE“ erzählt habe, kam ich heute an gleicher Stelle vor unserem Büro an diesem Schild nicht vorbei:
Und jetzt die spannende Frage an Sie: Welcher Teil des Werbeschildes ist markenrechtlich verdächtig? Sie können unten im Kommentarfeld oder per Mail eine Antwort hinterlassen. Für alle richtigen Antworten gibt es einen Gratis-Zugang zu meinen kostenpflichtigen Downloads (andere Geschenkideen sind herzlich willkommen). Die Lösung wird in Kürze hier veröffentlicht.
NACHTRAG VOM 11.09.2013: DIE LÖSUNG
Ich muss mich wohl zunächst einmal bei allen Nicht-Kölnern entschuldigen, denn das Rätsel war total unfair – die Kölner hatten einen Vorsprung. Das zeigt sich vor allem an der Handvoll Antworten, die bei Facebook einging. Dort schrieb z.B. Frau Sabrina Adamo-Koczorowski: „als Kölner muss man das wissen und kennt das Traditionshaus … hat eine wunderschöne Spieluhr am Gebäude“ (von der Spieluhr wusste ich übrigens auch nichts). Von den über fünfzig Leuten, die sich getraut haben, tippten etwa ein Dutzend auf „Gaffel Kölsch“ oder „Brauhaus“. Einer vermutete das Problem im Bildlogo. Ich meinte aber die Meterangabe „47,11“, die eine Anspielung auf das ebenfalls aus Köln stammende „4711 Echt Kölnisch Wasser“ ist. Die richtige Antwort ist also „47,11 Meter“.
Mir fiel dazu nämlich ein Fall ein, der in den 1950er Jahren die Gerichte beschäftigte. Ein Unternehmen, das Jauchegruben entleerte, hatte sich zu Werbezwecken die Telefonnummer 4711 zugelegt und auf all seine „duftenden“ Tankwagen geschrieben. Fanden die witzig. Fand „4711“ nicht witzig. Das Jaucheunternehmen hat damals verloren.
Die alten Prozesse um 4711-Telefonnummern auf Jauchewagen oder auf Taxis spielten übrigens noch einmal eine Rolle, als vor ein paar Jahren die Frage aufkam, ob es eigentlich markenverletzend sein kann, wenn man „nur“ eine Domain benutzt, die einen fremden Markennamen enthält. Man erinnerte sich daran, dass es Urteile zu Telefonnummern gegeben hatte (die Telefonnummer, wie z.B. „4711“, ist eine Adresse im Telefonnetz; die Domain ist eine Adresse im Internet).
P.S.: Für alle, die diesmal noch nicht richtig lagen – es gibt bald ein neues Rätsel.
Tags: Benutzung, Marke, Markenverletzung Posted in Markenrecht, News | 66 Comments »
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