Warnung: Zentrales Grundregister für Marken und Patente

28.01.2015 von Kraus

Vor einigen Tagen meldete sich eine Mandantin, weil sie ein Schreiben von einem “Zentralen Grundregister für Marken und Patente” erhielt, nachdem sie eine Gemeinschaftsmarke angemeldet hatte.

Wenn Sie auch Post von diesem „Register“ bekommen sollten: Ignorieren Sie diese und zahlen Sie auf keinen Fall. Das sind betrügerische Rechnungen nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Betrüger finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder ähnliches. Nur irgendwo im Kleingedruckten steht dann, dass man für fast tausend Euro in Wirklichkeit nur den (völlig wertlosen) Eintrag in irgendeiner “Online-Datenbank” o.ä. erwerben soll.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Betrugsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Ähnliche betrügerische Angebote gibt es von anderen Absendern, z.B. vom EPTR, vom OHMI, von der WDTP, von DMVG oder der WPTORG.

Nachtrag 04.11.2015: Glücklicherweise sind in den aktuellen Schreiben des “Zentralen Grundregisters …” einige Auffälligkeiten, die doch stutzig machen, z.B. eine polnische Bankverbindung und einige Formulierungen, die sprachlich zu flapsig sind für einen angeblich behördlichen Text. Bleibt zu hoffen, dass deshalb kaum jemand auf diese Schreiben hereinfällt:

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Nachtrag (17.05.2023): Das Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) warnt ebenfalls vor gleichartigen Rechnungen und hat in Zusammenarbeit mit Europol eine Verfahrensprozedur erarbeitet (beides leider nur in Englisch verfügbar):

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/-/news/europol-and-euipo-release-procedure-manual-to-combat-misleading-invoices

P.S.: Sie können gern unten einen Kommentar hinterlassen, wenn Sie auch einen solchen Brief – oder ähnliche – erhalten haben.


DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH

20.04.2014 von Kraus

Neulich erhielt ich ein Schreiben mit der wichtig klingenden Überschrift „Markenverlängerung“ von einer „DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH“.

Das sind fragwürdige Angebote nach Art der Branchenverzeichnis-Schwindeleien: Die Absender finden Ihren Adresseintrag in irgendeiner offiziellen Veröffentlichung (nach Gewerbeanmeldungen, Markenanmeldungen oder ähnlichem) und senden Ihnen dann geschickt aufgemachte Schreiben, die den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der Zahlung um notwendige Gebühren oder um übliche Entgelte.

Leider fallen anscheinend immer wieder genug vielbeschäftigte Kaufleute in der Eile auf so etwas herein, so dass sich dieses Geschäftsmodell nie erledigt, sondern immer wieder variiert wird.

Der Unterschied zwischen DMVG und DPMA

Zwar sollten Sie tatsächlich darauf achten, dass Ihre Marke nicht nach zehn Jahren verfällt, wenn Sie den Markenschutz noch brauchen. Die tatsächlichen Verlängerungsgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) betragen aber nur 750 € statt der von DMVG aufgerufenen 1.950 €.

Wenn Ihnen diese Information geholfen hat: Sie finden hier weitere Hinweise zur Markenverlängerung.

Nachtrag (25.02.15): Das Landgericht Berlin hat inzwischen entschieden, dass die Praxis der DMVG GmbH wettbewerbswidrig und deshalb zu unterlassen ist (Urteil).

Nachtrag (22.01.16): Inzwischen schreibt die DMVG auch die Inhaber von Gebrauchsmustern an. Das ist ja ein viel lukrativeres Betätigungsfeld, denn während Marken nur alle zehn Jahren verlängert werden müssen, ist dies bei einem Gebrauchsmuster schon nach drei oder zwei Jahren der Fall.


Neues Webinar: „Marken in Adwords“ am Fr., 28.02.14, 14:00. JETZT ANMELDEN!

26.02.2014 von Kraus

Viele von Ihnen treten geschäftlich unter einem Unternehmensnamen auf oder verwenden eigene Produktnamen, also für Waren oder Dienstleistungen.

Schon deshalb wird mein neues (und kostenloses) Webinar „Marken in Adwords“ interessant für Sie werden. Denn es geht auch darum, ob sich ein Wettbewerber mit Adwords-Anzeigen an Ihren Namen gehängt hat, sei es versehentlich oder mit Absicht.

Vielleicht schalten Sie sogar selbst Adwords-Anzeigen. Dann ist es noch wichtiger, dass Sie am Webinar teilnehmen, denn ich zeige dort auch, welche Adwords-Einstellungen man besser nicht verwenden sollte, wenn man Abmahnungen vermeiden möchte.

So konnte man noch vor wenigen Wochen in der speziellen Adwords-Ratgeberserie einer Internet-Fachzeitschrift (!) den Tipp lesen, man solle die Dynamic Keyword Insertion (DKY) verwenden, um die Anzeigentexte relevant zu machen. Aus markenrechtlicher Sicht kann man gerade Anfängern davon nur abraten.

Mehr dazu gibt es übermorgen in meinem neuen Online-Seminar „Marken in Adwords“, also am

Freitag, 28.02.2014, 14:00 Uhr.

Dabei zeige ich ganz genau, wie Sie prüfen können, ob Ihre Namen und Marken missbraucht werden und was man als Adwords-Werber tun muss, um Abmahnungen zu vermeiden.

Auch Ihre Fragen werde ich – nach Möglichkeit – beantworten.

Und weil oft gefragt wird (ich staune selber darüber): Das Ganze ist (noch) kostenlos.

Sie müssen sich nur hier anmelden:

HIER KLICKEN ZUR ANMELDUNG (KOSTENLOS)

P.S.: Gerade erfuhr ich von einem Anrufer, dass ich mein Webinar ungeschickt mitten in die Faschingszeit gelegt habe. 🙁 Wenn Sie also auch verhindert sind oder wenn Sie Anregungen, Fragen, Themenwünsche oder Kritik äußern möchten: Bitte unten einen Kommentar hinterlassen! Vielen Dank.


Webinar „Wie geht eine internationale Markenanmeldung“

12.02.2014 von Kraus

Übermorgen gibt es zum zweiten Mal mein Webinar „Wie geht eine internationale Markenanmeldung“.

Das Online-Seminar ist für alle, die schon eine deutsche oder europäische Marke haben und diese international erstrecken wollen; aber auch für Anfänger, die sich nur für das Thema interessieren.

Sie können sich für das Webinar, das am 14. Feb 2014, 14:00 MEZ stattfindet, anmelden unter:

https://attendee.gotowebinar.com/register/7844934456726628866

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Webinar.

Nachtrag: Hier finden Sie eine Aufzeichnung des Webinars zur internationalen Markenanmeldung.


Marken Apple und Google überholen Coca Cola

27.10.2013 von Kraus

Apple Coca Cola Google

Die Agentur Interbrand veröffentlicht alljährlich eine Liste der wertvollsten Marken. Bisher immer auf Platz 1: Coca Cola. In diesem Jahr schaffte es Apple auf Platz 1 und Google auf Platz 2.   Coca Coca rutschte auf Platz 3 ab.

Bemerkenswert ist vor allem der Aufstieg von Google, denn diese Marke ist erst ca. 15 Jahre alt. Coca Cola, gegründet 1892, hatte also über hundert Jahre Vorsprung.

Es wird erzählt, dass die Google-Gründer ihre Idee einer neuartigen Suchmaschine zuerst bei anderen Unternehmen vorgestellt haben. Unter anderem soll Yahoo es abgelehnt haben, Google für eine Million Dollar zu kaufen. Ich möchte nicht der Yahoo-Mitarbeiter sein, der damals diese Entscheidung getroffen hat. Ein paar Jahre später jedenfalls versuchte Yahoo seinerseits vergeblich, Google für drei Milliarden Dollar zu kaufen. Da war Google wohl schon fünf Milliarden wert.

Aber auch Google machte Fehler. So durfte Google anfänglich seinen eMail-Dienst „Gmail“ in Deutschland nicht so nennen, weil es hier schon eine andere Marke „Gmail“ gab. Google hatte versäumt, rechtzeitig die internationalen Markenrechte zu klären. Und musste seinen eMail-Dienst jahrelang in Deutschland unter „Googlemail“ betreiben, obwohl er weltweit schon als „Gmail“ bekannt war.


Finden Sie den Fehler in diesem Bild (Teil 2)!

21.09.2013 von Kraus

Mein letztes Bilderrätsel mit dem Kundenstopper des Brauhaus-Restaurants brachte viele richtige Antworten, aber auch ein paar falsche. Hier ist die Auflösung:

http://www.markenanwalt.net/finden-sie-den-fehler-in-diesem-bild/

Pünktlich zur Bundestagswahl gibt es deshalb heute eine zweite Chance. Das nachfolgende Wahlplakat hing nicht weit vom Kundenstopper. Also: Was hat das Plakat mit Markenrecht zu tun?

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P.S.: Dem Passanten, der unten rechts „Ich sage Hallo“ draufgeschrieben hat, ging es vielleicht wir mir. Ich dachte zunächst auch nur: Was soll der überflüssig coole Anglizismus.

P.P.S.: Bitte Ihre Antwort unten im Kommentarfeld eintragen. Ich schalte das dann frei, sobald die Wahlergebnisse durch sind. 🙂

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NACHTRAG 23.09.13: UND HIER IST DIE LÖSUNG (GLAUBE ICH):

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Jedenfalls sagt das Feuilleton und die Mehrzahl von Ihnen, dass es wohl um die seit ca. 30 Jahren auch in Europa geschützte Marke „Hello Kitty“ ging – den Inbegriff für rosa Kleinmädchen-Zubehör.

Markenrechtlich umstritten ist allerdings, ob Parteien bei ihren Aktionen „im geschäftlichen Verkehr“ handeln. Nur dann könnte ihr Verhalten markenverletzend sein. Sonst ist es so legal, wie der private Verkauf einer gefälschten Hello Kitty-Tasche.


„Cristal“: Champagner Roederer gegen Weinmischgetränk Catuma

15.09.2013 von Kraus

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Wie die Berliner Zeitung kürzlich berichtete, verklagte der französische Champagner-Hersteller Louis Roederer den Berliner Hersteller des Party-Getränks „Catuma“. Der Grund: „Catuma“ wird mit dem Zusatz „Cristal“ verkauft und „Cristal“ ist als Sektmarke für Roederer geschützt.

Der Catuma-Hersteller will laut Berliner Zeitung „die Szene mobilisieren“ und veranstaltete schon eine Soli-Party, „um die 10000 Euro wieder reinzubekommen, die uns das Verfahren bis jetzt gekostet hat“.

Klar, man kann jeden Markenstreit auch zum Marketing benutzen. Wahrscheinlich ist das aber eher eine Strategie für große, etablierte Unternehmen, die solche Beträge aus der Portokasse zahlen.

Für Gründer stehen die Kosten von Markenprozessen oft außer Verhältnis zum Werbeeffekt. Deshalb ist es wichtig, das man für alle (!) Phantasiebezeichnungen, die man am Produkt benutzen möchte, vorab eine Markenrecherche durchführt. Wenn man das gründlich macht, kostet es zwar ein paar hundert Euro, aber das sind immer noch zwei Nullen weniger als … (siehe oben).


Finden Sie den Fehler in diesem Bild!

09.09.2013 von Kraus

Sie kennen das wahrscheinlich von Ihrem eigenen Job: man ertappt sich oft dabei, wie man die Welt durch die fachliche Brille sieht. Nachdem ich Ihnen vor einer Woche von den Dreharbeiten zu „DIE WOCHE“ erzählt habe, kam ich heute an gleicher Stelle vor unserem Büro an diesem Schild nicht vorbei:

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Und jetzt die spannende Frage an Sie: Welcher Teil des Werbeschildes ist markenrechtlich verdächtig? Sie können unten im Kommentarfeld oder per Mail eine Antwort hinterlassen. Für alle richtigen Antworten gibt es einen Gratis-Zugang zu meinen kostenpflichtigen Downloads (andere Geschenkideen sind herzlich willkommen). Die Lösung wird in Kürze hier veröffentlicht.

NACHTRAG VOM 11.09.2013: DIE LÖSUNG

Ich muss mich wohl zunächst einmal bei allen Nicht-Kölnern entschuldigen, denn das Rätsel war total unfair – die Kölner hatten einen Vorsprung. Das zeigt sich vor allem an der Handvoll Antworten, die bei Facebook einging. Dort schrieb z.B. Frau Sabrina Adamo-Koczorowski: „als Kölner muss man das wissen und kennt das Traditionshaus … hat eine wunderschöne Spieluhr am Gebäude“ (von der Spieluhr wusste ich übrigens auch nichts). Von den über fünfzig Leuten, die sich getraut haben, tippten etwa ein Dutzend auf „Gaffel Kölsch“ oder „Brauhaus“. Einer vermutete das Problem im Bildlogo. Ich meinte aber die Meterangabe „47,11“, die eine Anspielung auf das ebenfalls aus Köln stammende „4711 Echt Kölnisch Wasser“ ist. Die richtige Antwort ist also „47,11 Meter“.

Mir fiel dazu nämlich ein Fall ein, der in den 1950er Jahren die Gerichte beschäftigte. Ein Unternehmen, das Jauchegruben entleerte, hatte sich zu Werbezwecken die Telefonnummer 4711 zugelegt und auf all seine „duftenden“ Tankwagen geschrieben. Fanden die witzig. Fand „4711“ nicht witzig. Das Jaucheunternehmen hat damals verloren.

Die alten Prozesse um 4711-Telefonnummern auf Jauchewagen oder auf Taxis spielten übrigens noch einmal eine Rolle, als vor ein paar Jahren die Frage aufkam, ob es eigentlich markenverletzend sein kann, wenn man „nur“ eine Domain benutzt, die einen fremden Markennamen enthält. Man erinnerte sich daran, dass es Urteile zu Telefonnummern gegeben hatte (die Telefonnummer, wie z.B. „4711“,  ist eine Adresse im Telefonnetz; die Domain ist eine Adresse im Internet).

P.S.: Für alle, die diesmal noch nicht richtig lagen – es gibt bald ein neues Rätsel.


Die Woche(n) – Film und Marke(n)

05.09.2013 von Kraus

Unser Bürohochhaus hat ein helles Foyer direkt an der Friedrichstraße in Berlin. Deshalb wird es gern mal als Filmkulisse genommen. Vor ein paar Jahren wurde es als Krankenhaus verkleidet (für eine Serie „Alex-Klinik“ oder so ähnlich) und ich schlenderte morgens durch herumstehende Chirurgen und Krankenschwestern ins Büro. Neulich war unser Hochhaus ein – vermutlich – Medienunternehmen namens „Die Woche“:

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Neugierig habe ich gleich mal beim Patentamt nachgeschaut, ob schon jemand vorsichtshalber „Die Woche“ als Marke angemeldet hat. Bisher wohl nicht.

Aber es gibt schon zwei ältere Zeitungsmarken „Die Woche“, nämlich eine deutsche Marke, die vielleicht löschungsreif ist, nachdem die entsprechende Zeitschrift laut Wikipedia nur von 1993 bis 2002 erschien:

DE02039158

Und eine schweizerische Marke, die anscheinend immer noch in Kraft ist:

CH00632173

Wenn das mal gut geht. 🙂


Stich ins „Hummelnest“

25.05.2013 von Kraus

Darf es in Deutschland nur eine Kita namens „Hummelnest“ geben? Der folgende aktuelle Fernsehbeitrag zeigt einmal wieder, was alles passieren kann, wenn man sich einen Fantasienamen für die Firma oder für die Produkte zulegt ohne vorher gründlich recherchiert zu haben:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/brisant/kita-name-hummelnest-nur-gegen-gebuehr?documentId=14883630

P.S.: In einer Nebenrolle trete ich auf, bin aber nicht der Anwalt von Frau Hummel.

P.P.S.: Wie würden Sie entscheiden? Wer sind die Bösen, wer sind die Guten? Sie können unten einen Kommentar hinterlassen.