Abmahnen
Wahrscheinlich haben Sie hierher gefunden, weil Sie einen Konkurrenten abmahnen möchten. Dann sollten Sie nicht befürchten, dass Ihnen schon Ihre erste Frage eine hohe Rechnung beschert. Vielmehr können mich auch spontan kontaktieren, damit wir uns in einem ersten Schritt zum Beispiel per Telefon oder E-Mail über ihren Bedarf und mein Honorar verständigen können; dafür entstehen Ihnen noch keine Kosten. Oft läßt sich im ersten Gespräch auch schon klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ob ich in Betracht komme.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Es heißt, man könne bei einem Prozeß auf zwei Arten Geld verlieren: indem man einen Prozeß anfängt oder indem man einem anderen die Chance gibt, einen Prozeß anzufangen. Gerade deswegen besteht die geschäftlich richtige Entscheidung häufig darin, anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos wäre - aber selten dort, wo es um Abmahnungen im Wirtschaftsverkehr geht, den hier steht meist auch einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich des sogenannten Wettbewerbsrechts sollte man im Zweifel lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den Anwalt fragen.
Mein Angebot
Gern berate ich Sie zu dem konkreten Problem und vertrete Sie in wettbewerbsrechtlichen Abmahnsachen. Kollegen stehe ich auch für Korrespondenzmandate und beratende Mitarbeit zur Verfügung. Sie können jederzeit versuchen, mich auf einem der folgenden Wege zu erreichen:
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030 - 20679853
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Mo.-Fr. 09:00-17:00 |
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030 - 20911743
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Es genügt auch ein - ggf. formloses - Telefaxschreiben, oder |
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Oder Sie schicken mir eine e-Mail. |
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Dazu können Sie auch einfach auf dieser Seite unten das Kontaktformular ausfüllen |
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Wenn Sie Skype installiert haben (Skype-Name markenanwalt):
Kontaktformular
Autor: Peter Kraus
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