Manchmal werden Shopbetreiber abgemahnt, weil sie Markenrechte verletzt haben sollen. Nur selten sind dies Fälle vorsätzlicher Markenverletzung.
Meist geht es um Begriffe, von denen kaum jemand ahnt, dass sie als Marken geschützt sind. Denn man hält sie für Worte aus dem normalen Sprachgebrauch, die für jedermann frei sind, z.B.:
– Bakelit bzw. Bakelite (eine der ältesten Plastiksorten, die Namensverwendung wird abgemahnt von der Kanzlei Luther im Auftrag der Momentive Specialty Chemicals GmbH),
– Schleifgiraffe (ein Werkzeug),
– Zumba (ein Tanz).