Das Urheberrecht (manchmal ungenau mit dem englischen Copyright benannt) ist das Recht des Schöpfers an seinem persönlichen geistigen Werk.
Häufig wird gefragt, wie man ein Copyright oder Urheberrecht eintragen, anmelden oder schützen lassen kann. Die Anmeldung ist bekannt von Marken oder Patenten oder Geschmacksmustern (Designs). Das Urheberrecht entsteht aber auch ohne Eintragung, einfach nur durch die Herstellung des Werks – vorausgesetzt das Werk erreicht die sogenannte Schöpfungshöhe. Zu Beweiszwecken kann man ein Werkexemplar beim Notar hinterlegen (aufgrund der besonderen Stellung der Notare im Rechtssystem kommt einer solchen notariellen Hinterlegung eine höhere Beweiskraft zu als anderen Beweissicherungsmethoden).
Dennoch ist manchmal zusätzlich an eine Eintragung zu denken, z.B. wenn Marken- oder Geschmacksmusterschutz in Betracht kommt.
In folgenden Fällen kommt wohl eher KEINE Eintragung in Betracht:
– Konzepte (für Werbung, Marketing, Training, Schulung etc.),
– Rezepte (Kochen und Backen usw), die nur den Geschmack verändern, insbesondere bei Getränken,
– Spiele (Brettspiele, Lernspiele, Unterhaltungsspiele), wenn nichts technisch Neues daran ist,
– Buch-Inhalte, Gedichte,
– Liedtexte, Melodien,
– Software-Programme.
Hingegen ist an eine Eintragung zu denken für
– ein ästhetisch eigentümlich gestaltetes Produkt (Mode, Möbel, Gebrauchsgegenstand),
– den vorgezogenen Titelschutz eines noch nicht erschienen Werkes (Buchtitel, Filmtitel).
Ablauf und Kosten von Urheberschutz
Wenn Sie sich schon gut mit Urheberrechten auskennen, so können Sie verdichtete Informationen über meine Leistungen und deren Preise hier z.B. auf der Seite mit den Festpreisangeboten finden.
Ausführlichere Informationen zu Kosten und Ablauf enthält mein (kostenloses) Skript „Wie geht Urheberschutz?“.
Wie kann es nun weitergehen?
Wenn die Klärung Ihrer urheberrechtlichen Fragen oder Titelschutz Sie nicht nur hobbymäßig interessieren, dann sollten Sie zunächst klären (lassen), ob ein Schutz in Betracht kommt und welcher Aufwand noch zweckmäßig wäre.
Meine persönliche Mitarbeit …
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Wissenswertes zu weiteren Themen:
Urheberrecht an einem Songtext
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