Sie können überwachen lassen, ob nachträglich Marken angemeldet werden, die Ihrer Marke gleichen oder ähneln. Zwingend erforderlich ist eine solche Überwachung zwar nicht: Durch eine Markenüberwachung würden Sie aber rechtzeitig bemerken, falls jemand (sei es versehentlich oder sogar absichtlich) einen gleichen Namen wählt.
So etwas kommt gelegentlich vor und in vielen Ländern, z.B. in Deutschland, ist die Gesetzeslage so, dass bei der Anmeldung einer Marke überhaupt nicht von Amts wegen geprüft wird, ob etwa schon ähnliche Marken vorhanden sind. Deswegen kann es passieren, dass eine fremde verwechselbare Marke eingetragen wird, ja sogar, dass Ihre Marke identisch noch einmal eingetragen wird – obwohl Sie doch eigentlich die besseren (zeitrangälteren) Rechte haben. Das Amt kümmert sich nicht darum und benachrichtigt Sie nicht einmal, so dass Sie womöglich die Widerspruchsfrist von drei Monaten ungenutzt verstreichen lassen.
Wenn man allerdings eine Markenüberwachung (selbst) eingerichtet hat, dann bemerkt man es, wenn ein Anderer gleiche oder ähnliche Marken anmeldet. Man kann dann rechtzeitig noch innerhalb der dortigen Widerspruchsfrist gegen solche Marken vorgehen. Noch wichtiger: Man kann eingreifen, bevor sich der Andere an seine Marke gewöhnt hat.
Wenn man hingegen zulässt, dass gleiche oder ähnliche Zeichen angemeldet und/oder benutzt werden, so kann das bei einem späteren Streitfall nachteilige Folgen haben: Nach Ablauf von fünf Jahren ab Kenntnis von der gegnerischen Marke kann man nicht mehr gegen diese Marke vorgehen. Aber auch ohne Kenntnis können diese Fremdanmeldungen die eigene Marke “verwässern”, das heißt in einem späteren Prozess kann ein Markenverletzer einwenden, die ältere Marke hätte keinen breiten Schutzbereich, weil es inzwischen zahlreiche andere ähnliche Marken gebe und das Publikum deshalb gewohnt sei, genau hinzuschauen, um welche Marke es sich handele.
Eine Markenüberwachung für die in Deutschland einschlägigen Register, also
– deutsche nationale Marken (angemeldet beim DPMA),
– europäische Unionsmarken (beim EUIPO, früher Gemeinschaftsmarken bzw. HABM genannt) und
– internationale, auf Deutschland erstreckte Marken (sog. IR-Marken, registriert bei der WIPO)
biete ich für jährlich 250 € zzgl. USt. an. Falls Sie sich auf Grund einer Kollisionsmeldung entscheiden, Widerspruch gegen die fremde Marke einzulegen, entstehen dafür zusätzliche Kosten. Sie können mir gern unverbindlich Bescheid geben, falls Sie an einer solchen Markenüberwachung interessiert sind: Mehr dazu.
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