Häufig stellt sich für Urheber die Frage, wie man sein Urheberrecht schützen kann gegenüber einer Firma, die in Insolvenz gegangen ist. Beispiel: Wegen der Insolvenz erhält der Urheber kein Geld mehr, aber der Insolvenzverwalter nimmt die geschützten Inhalte nicht von der Webseite.
Vieles hängt davon ab, wie der konkrete Vertrag (eventuell mündlich) aussieht; aber prinzipiell ist es so, dass der Urheber den Vertrag kündigen kann (wegen Zahlungsverzuges) und dadurch das Nutzungsrecht an den Urheber zurückfällt. Dann darf der Insolvenzverwalter das geschützte Werk (z.B. Fotos, Texte, Software) nicht mehr nutzen.
Ein komplizierterer Unterfall wurde 2012 vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden:
Lizenzverträge sind oft mehrstufig, z.B.: ein Softwarehersteller gibt die Lizenz an einen Vertriebspartner, der wiederum Unterlizenzen an seine Endkunden vergibt.
Was passiert nun aber, wenn der Hauptlizenzvertrag gekündigt wird? Was wird aus den Unterlizenzen? Fliegen die Unterlizenznehmer raus, wie ein Untermieter, oder dürfen sie die Software weiter benutzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für bestimmte (häufige) Fallkonstellationen entschieden, dass der Unterlizenznehmer seine Lizenz behält.
Das Urteil findet sich hier:
Sind Sie selbst Künstler, Autor oder Verlegerin? Haben Sie schon einmal für eine Firma gearbeitet, die in Insolvenz gegangen ist? Wie ist es dann gelaufen? Sie können hier unten im Kommentarfeld gern Ihre Erfahrungsberichte, Kommentare oder Fragen hinterlassen.
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