Bei manchen Produktgruppen gibt es spezielle Abmahngefahren, weil beim Handel mit solchen Produkten besondere Vorschriften beachtet werden müssen, so dass es ein Abmahngrund sein kann, wenn dies nicht geschieht. Einige Beispiele:
– Textilkennzeichnung
– Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
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