Abmahnwarnung an JTL-Shop-Betreiber: Serkan Arabaci (Kanzlei Schiller) mahnt wegen Tell-a-friend Funktion ab

18.06.2015 von Kraus

Aktuell mahnt ein – wahrscheinlich rechtsmissbräuchlich handelnder – Herr Serkan Arabaci über eine „Kanzlei Schiller“ (Rechtsanwalt Sascha Schiller aus Bremen) zahlreiche Betreiber von JTL-Shops ab, weil er angeblich von ungewollten Mails belästigt wird.

Hintergrund: Wenn man die Tell-a-Friend-Funktion zulässt, dann erlaubt man damit im Grunde Spam-Versand, weil es sich bei den Empfehlungsmails (so hat es schon der Bundesgerichtshof entschieden) um Werbemails handelt, die der Empfänger nicht ausdrücklich bestellt hat.

P.S.: Merkwürdig ist es schon, dass Herr Arabaci auf einen Schub mindestens ein Dutzend Werbemails bekommen haben möchte.

NACHTRAG 18.07.2015: Irgendwie passt es zu diesem merkwürdigen Fall, dass Herr Arabaci vor verschiedenen Gerichten Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht genannt) beantragt hat, damit er seine Verfahren gegen die Abgemahnten führen kann. Das ist schon sehr merkwürdig. Wenn man nicht genug Geld hat, um Prozesse zu führen, dann hat man im Allgemeinen andere Sorgen, als einen teuren Anwalt mit Abmahnungen wegen Spam-Mails zu beauftragen. Das fand zum Glück auch einer der angerufenen Amtsrichter und hat die Prozesskostenhilfe abgelehnt. Herr Arabaci hatte dabei richtig Pech: der besagte Richter war früher bei einer Verbraucherschutzzentrale tätig und kannte sich mit Spam und dessen Abwehr aus eigener Erfahrung gut aus.






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