Buchrezensionen unter Urheberschutz (wichtig für Online-Buchhändler)

02.03.2014 von Kraus

Es ist weithin üblich, dass Online-Buchhändler Ihre Titel bewerben, indem sie – zumindest ausschnittweise – die Rezensionen aus großen Tageszeitungen zitieren.

Verboten, wie das Landgericht München I nun urteilte:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE140003518&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true






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