Countdown-Auktionen oder Cent-Auktionen können nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verbotene Glücksspiele sein.
Dabei handelt es sich um Auktionen, bei denen – anders als bei eBay – der Bietende zuvor sogenannte Gebotspunkte paketweise kaufen muss; mit diesen Gebotspunkten kann er dann das Gebot erhöhen UND zugleich das Ende der Auktion verzögern.
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