Wer ärztliche Leistungen anbietet, sollte bei der Werbung mit Pauschalpreisen Vorsicht walten lassen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Dezember 2012 kann bestimmte Pauschalpreiswerbung von Ärzten wettbewerbswidrig sein.
Gebührenordnung für Ärzte
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