Kaum ist mal wieder eine neue EU-Vorschrift in Kraft getreten, schon gibt es die ersten Abmahnungen:
Seit 11.07.2013 gilt die „Verordnung (EG) Nr.1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel“.
Wenn Sie Kosmetik herstellen, einführen oder handeln, dann sollten Sie insbesondere prüfen, ob all ihre Waren vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind.
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