Abmahnbar (?): Double Opt-In

21.11.2012 von Kraus

Wie soeben bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht München vor etwa drei Wochen tatsächlich entschieden, dass die Bestätigungsmail beim Double-Opt-In unzulässig sein soll, weil sie eine unzumutbare Belästigung darstelle.

Für alle Leser, die mit dem Begriff „Double-Opt-In“ nichts anfangen können: Das ist dieses bekannte Verfahren, bei dem man auf einen Bestätigungslink klicken muss, wenn man einen Newsletter bestellt hat – also gerade zur Vermeidung von Spam gedacht. Wer mal bei Wikipedia nachlesen möchte, wie das funktioniert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in

Soweit ich das Mail-Marketing (weltweit) sehe, verhält sich ein kommerzieller Mailversender super ordentlich, wenn er Double-Opt-In verwendet und zusätzlich eine einfache Opt-out-Möglichkeit am Ende jeder Mail vorsieht. Viele Gerichte in Deutschland haben das bisher auch so gesehen.

Mit dem OLG München hat nun erstmals ein höheres Gericht gegen Double-Opt-In entschieden. Zum Glück hat das OLG wenigstens die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und man darf hoffen, dass die Sache dort zurecht gerückt wird.

Sonst ist Deutschland vielleicht bald ein Industrieland ohne Newsletter und ohne sonstiges Mail-Marketing. Na ja, wir haben ja auch noch die Briefpost. Und was ist schon dabei, wenn die Marketing-Kosten in Deutschland etwas höher sind, als im Rest der Welt. Unserer wirtschaftlichen Entwicklung wird das schon nicht schaden.

Ich schlage vor, dass dann auch die lauten Autos abgeschafft werden, deren Lärm belästigt mich unzumutbar – Fahrräder reichen eigentlich. Hat sonst noch jemand eine gute Idee, welche unzumutbaren Belästigungen durch moderne Technologie man schnellstens beseitigen sollte? Dann bitte unten einen Kommentar posten.






15 Antworten zu “Abmahnbar (?): Double Opt-In”

  1. Balzer sagt:

    Abmahnungen und daraus resultierende Gerichtsentscheidungen – durch diese werde ich genötigt (belästigt), ständig irgendwelche Änderungen am Shop vorzunehmen.

    • Kraus sagt:

      Ja. Als die tolle Button-Lösung eingeführt wurde, hieß es in den Gesetzgebungsunterlagen, dass dadurch Umstellungskosten für die Online-Branche in Höhe von rund 40 Millionen Euro entstehen würden.

  2. Doch bei aller Angst um das Bestätigungsmail, wenn das durchgeht darf man gespannt sein, was sich die Marketer ausdenken, wie wäre es mit einer brieflichen einegständigen Bestätigung wobei das Porto vom Marketer im Voraus dem Newsletterempfänger überwiesen wird. Alles Quatsch? Warten wir es ab.

    • Kraus sagt:

      Gute Idee. Auf jeden Fall würde es vieeeel umständlicher. Dabei ist doch für jeden, der sein Mailprogramm einigermassen bedienen kann, der Umgang mit einem ordentlichen Newsletter überhaupt kein Problem: Wenn man den Opt-In nicht selbst getätigt hat oder sofort bereut, dann klickt man gar nicht erst auf die Bestätigungsmail; wenn man später das Interesse am Newsletter verlieren sollte, dann kann man den Opt-Out-Link benutzen, der sich am Fuss jeder Mail findet. Ich selbst probiere ständig Newsletter aus und wenn der Inhalt wertvoll ist und der Stil mir gefällt, dann bleibe ich auf der Liste und wenn nicht – dann Tschüss.

  3. Torn sagt:

    Als erstes würde ich bitten die … (zensiert, PK :)) … abzuschaffen. zweitens wie wäre es mit den lauten Fliegern die mich ständig belästigen. Dann wäre da noch die laute Eisenbahn, die Straßenbahn die untermeinem fenster lang fährt. Alles abschaffen und zurück zu den Wurzeln.
    Ich kann dazu nur noch sagen : Armes Deutschland du bist gestraft genug und die Bayern setzen dem noch die Krone auf.
    Weltfremder geht es nicht.
    Mit einem fröhlichen hallooöödrüü an das „kleine zänkische Bergvolk“

  4. Ich bin der Meinung, dass es auch verboten werden sollte, so laut auf offener Straße zu telefonieren. Das gilt auch für Telefonate an Kassenschlangen…
    Das belästigt mich nämlich auch.

  5. anke sagt:

    ich wundere mich immer wieder aufs neue (.. oder eigentlich auch nicht mehr)über fadenscheinige gründe der abmahnung. ich frage mich, sind dass die blitzgedanken böswiller käufer die umgesetzt werden sollen (was ich mir nicht vorstellen kann). oder sind das blitzgedanken die am biertisch in trauter runde gescheiteter rechtsverdreher entstehen…..

    als onlineshop-betreiber steht man irgendwie schon immer mit einem bein im knast, weil man ja – vorsätzlich(!!!)den kunden über´n tisch ziehen will. denkt vielleicht aber auch irgend jemand daran, dass man nur versucht, seine arbeit nach besten gewissen zu machen.
    der grundsatz des verkaufens wird immer weiter in den hintergrund gestellt, da man sich nur damit beschäftigen muss, seinen onlineshop abmahnsicher zu halten. nur wird das wohl nie funktionieren, so lange alles „gummibandmässig“ betrachtet werden kann.

    weiter so .. armes deutschland – wo soll das noch hinführen???

  6. Chris sagt:

    Ja,

    tatsächlich gibt es etwas, was absolut unzumutbar ist:

    1. Gesetze, von unseren Volksvertretern erlassen, die gegen das eigene Volk gerichtet sind und so Massen von Menschen zwangsweise ruinieren, unter das Existenzminimum drücken und quälen.
    1.a. Dadurch wird zwangsweise vielen Unternehmen Umsatz vernichtet, den diese Volksschicht ohne die gegenwärtigen Repressalien tätigen könnte.
    2. Volksvertreter, die nicht ihr Volk, sondern parteiideologische Meinung vertreten und propagandieren.
    3. Auch Fahrräder klappern unzumutbar.

  7. Corina sagt:

    Ich denke wir sollten das Internet verbieten.
    1. Völlige Reizüberflutung
    2. Man verbingt viel zu viel Zeit mit dem Lesen von Nachrichten und emails
    3. Ohne Internet könnte man viel mehr Zeit mit seiner Familie auf der Couch verbringen und so wertvolle Sendungen wie „Die Supetr-Nanny“ gucken.

    Aber – Vorurteilsmodus – typisch Bayern. Da gibts mal einen sinnvollen Verbraucherschutz, nämlich Double Opt in und schon wird der als Belästigung abgeschafft…..

  8. Ulrich sagt:

    Was das abstellen von ungewollten Zusendungen mittels des Links angeht, habe ich damit überwiegend schlechte Erfahrungen gemacht. Gut die Hälfte der Versender kümmert sich nicht um derartige Wünsche, Andere senden zwar keine Zusendung mehr über das beworbene Produkt, dafür am nächsten Tag über etwas Anderes.

    Es nervt gewaltig. Der einzige erfolgreiche Weg: Bereits auf dem Mailserver abwürgen.

    • Kraus sagt:

      Das kann ich nicht bestätigen. Auch nach Dutzenden Abmeldungen hatte ich noch keinen Ignoranten dabei. Es ist ja auch nicht im Interesse eines seriösen Mailversenders, Mails an unwillige Empfänger zu senden, denn so bringt man höchstens die Spamfilter gegen sich auf. Ein Spammer wiederum wird sich in der Regel um gar nichts scheren, also weder Double-Opt-In noch ein einfaches Opt-Out vorsehen.

  9. Hansi sagt:

    Hallo Herr Kraus,

    sicherlich wäre hier auch ein Link auf das benannte Urteil des Oberlandesgerichts München sehr wertvoll.

    Danke und Grüße

    Hansi

  10. Frank Richard sagt:

    Als überzeugter Radio- und Fernsehignorant fühle ich mich unzumutbar durch dauernde Anschreiben der GEZ belästigt. Wär eine Klage vor besagten Gericht sinnvoll?
    Frank Richard

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert