Finden Sie den Fehler in diesem Bild!

09.09.2013 von Kraus

Sie kennen das wahrscheinlich von Ihrem eigenen Job: man ertappt sich oft dabei, wie man die Welt durch die fachliche Brille sieht. Nachdem ich Ihnen vor einer Woche von den Dreharbeiten zu „DIE WOCHE“ erzählt habe, kam ich heute an gleicher Stelle vor unserem Büro an diesem Schild nicht vorbei:

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Und jetzt die spannende Frage an Sie: Welcher Teil des Werbeschildes ist markenrechtlich verdächtig? Sie können unten im Kommentarfeld oder per Mail eine Antwort hinterlassen. Für alle richtigen Antworten gibt es einen Gratis-Zugang zu meinen kostenpflichtigen Downloads (andere Geschenkideen sind herzlich willkommen). Die Lösung wird in Kürze hier veröffentlicht.

NACHTRAG VOM 11.09.2013: DIE LÖSUNG

Ich muss mich wohl zunächst einmal bei allen Nicht-Kölnern entschuldigen, denn das Rätsel war total unfair – die Kölner hatten einen Vorsprung. Das zeigt sich vor allem an der Handvoll Antworten, die bei Facebook einging. Dort schrieb z.B. Frau Sabrina Adamo-Koczorowski: „als Kölner muss man das wissen und kennt das Traditionshaus … hat eine wunderschöne Spieluhr am Gebäude“ (von der Spieluhr wusste ich übrigens auch nichts). Von den über fünfzig Leuten, die sich getraut haben, tippten etwa ein Dutzend auf „Gaffel Kölsch“ oder „Brauhaus“. Einer vermutete das Problem im Bildlogo. Ich meinte aber die Meterangabe „47,11“, die eine Anspielung auf das ebenfalls aus Köln stammende „4711 Echt Kölnisch Wasser“ ist. Die richtige Antwort ist also „47,11 Meter“.

Mir fiel dazu nämlich ein Fall ein, der in den 1950er Jahren die Gerichte beschäftigte. Ein Unternehmen, das Jauchegruben entleerte, hatte sich zu Werbezwecken die Telefonnummer 4711 zugelegt und auf all seine „duftenden“ Tankwagen geschrieben. Fanden die witzig. Fand „4711“ nicht witzig. Das Jaucheunternehmen hat damals verloren.

Die alten Prozesse um 4711-Telefonnummern auf Jauchewagen oder auf Taxis spielten übrigens noch einmal eine Rolle, als vor ein paar Jahren die Frage aufkam, ob es eigentlich markenverletzend sein kann, wenn man „nur“ eine Domain benutzt, die einen fremden Markennamen enthält. Man erinnerte sich daran, dass es Urteile zu Telefonnummern gegeben hatte (die Telefonnummer, wie z.B. „4711“,  ist eine Adresse im Telefonnetz; die Domain ist eine Adresse im Internet).

P.S.: Für alle, die diesmal noch nicht richtig lagen – es gibt bald ein neues Rätsel.






66 Antworten zu “Finden Sie den Fehler in diesem Bild!”

  1. Colin Gödecke sagt:

    4711 Echt Kölnisch Wasser!

  2. Anja Heinel sagt:

    Der Name Brauerei Restaurant wird ein eigener Name sein u stimmt darum im englischen nicht.

    • Kraus sagt:

      Es ist sehr zweifelhaft, ob „Brauerei Restaurant“ als Name taugt. Man könnte auch sagen, es ist eine rein beschreibende Angabe im Sinne von „Restaurant, das zu einer Brauerei gehört“ oder „Restaurant mit einer Brauerei“.

  3. Ute Melzer sagt:

    Wie lustig die Meterzahl ist natürlich rechtlich geschützt…gut gemacht!

  4. mathias sagt:

    die Marke 4711 kölnisch wasser???

  5. Maximilian Hartmann sagt:

    Ich denke: 4711 Kölnisch Wasser.

  6. Ole sagt:

    Ich denke der Teil, der an das Wasser erinnert, das kölnisch Wasser…

  7. Verdächtig ist natürlich die Entfernungsangabe „47,11“ hinsichtlich der Parfümmarke. Tatsächlich sollte hier aber keine Kollidierung vorliegen 😉

  8. Adam sagt:

    Sie meinen nicht etwa 4711 echt Kölnisch Wasser? Doch, ich denke schon.

  9. Hans S. sagt:

    Davon abgesehen, dass der Störer wie ein Plakat dieser kölner Biermarke aufgemacht ist, ist die Ziffernfolge 4711 sicher von einem anderen Unternehmen aus Köln als Marke registriert.

  10. David sagt:

    Markenrechtlich verdächtig ist die Entfernungsangabe von 47,11 m,da diese die Marke „4711 echt Kölnisch Wasser“ verletzen könnte.

  11. Peter Scherzer sagt:

    4711 – Kölnisch Wasser – ist ein eingetragener Markenname und wird in diesem Kontext mißbraucht.

  12. Freitag, Anke sagt:

    der Name „Brauhaus“ könnte eine eingetragene Marke sein.
    Z.B. Brauhaus Hamburg

    • Kraus sagt:

      Es gibt zwar einige hundert Marken mit dem Bestandteil „Brauhaus“, aber das reine Wort „Brauhaus“ taugt nicht als Marke für Gastronomie. Ein entsprechender Markenantrag wurde im Jahre 2000 vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen (Az.: 39949156.2).

  13. G. Berber sagt:

    Hallo,

    ich finde das Bierkrugenblem markenrechtlich verdächtig.
    mfg

  14. Alexander A. sagt:

    Ich behaupte: Die Meterangabe innerhalb des Pfeils. Erinnert doch stark an ein Kölner Duftwasser und „riecht“ nach einer Rufausbeutung.

    Ansprüche sollten sich aus § 15 MarkenG ergeben.

    Viele Grüße 🙂

  15. J.Reibeling sagt:

    Hallo Herr Kraus,

    ich bin der Meinung, es handelt sich um die Entfernungsangabe (47,11m).

    Beste Grüße!

    JoRei

  16. Da nehmen wir doch gern die „witzig“ gemeinte Entfernungsangabe, die auf die Kölner Marke 4711 anspielt. Könnte schiefgehen ….

  17. J. Dietz sagt:

    Im juristischen Sinn dient eine Marke immer der Unterscheidung von Unternehmen und deren Produkten oder Dienstleistungen. Eine schutzfähige Marke muss unterscheidbar sein.
    Der Begriff ‚Brauhaus‘ (oder auch Restaurant) ist kein solches Unterscheidungsmerkmal, da er allgemein ein althergebrachtes Herstellungsverfahren bzw eine Einrichtung zu einer solchen Herstellung (‚Haus‘) bezeichnet und daher keine ausreichende ‚Schöpferhöhe‘ ausweist.
    ‚Brauhaus‘ ist ebensowenig schutzfähig wie das von Ihnen bereits genannte Beispiel ‚Brötchen‘ oder ‚Currywurst‘.
    Letztere darf sich glücklicherweise nicht einmal ein Großkonzern wie ‚Kraft‘ schützen lassen.
    Ich hoffe meine laienartigen Ausführungen lassen mich künftig noch mehr an Ihrem Wissenspool teilhaben.
    Danke für Ihre Arbeit,
    Viele Grüße aus Berlin,
    Jessica Dietz (die sich bei Ihrem Geschäftsnamen zwar zu 90% sicher ist, aber nun ja. 🙂

  18. Rene Tesch sagt:

    Die Antwort denke ich ist 4711 Kölnischwasser

    MfG René Tesch

  19. Phillipp Rau sagt:

    Hallo!

    Markenrechtlich relevant sind wohl zunächst die untenstehenden Gläser und der Schriftzug von Gaffel. In Verbindung mit dem oben stehenden Brauhaus Restaurant wird hier nicht nur mit dem Ausschank geworben, sondern in widerrechtlicher Weise der Eindruck erzeugt, bei dem Restaurant handele es sich um eine Gaffel Einrichtung.

    Viele Grüsse

    • Kraus sagt:

      Tjaaaa. Weiß ich nicht. Ist es wirklich so, dass man bei großflächiger Bierwerbung in oder an einer Gaststätte den Eindruck gewinnt, die Gaststätte sei eine Einrichtung der Brauerei? Oder denken sich die Leute nicht eher, dass die Gaststätte halt das betreffende Bier ausschenkt und deswegen üppig Werbung macht?

  20. Hallo,

    ich denke es ist die Entfernung. 47,11 m – 4711 steht seit quasi schon immer für Kölnisch Wasser.

    LG
    Corina

  21. Jens Weber sagt:

    Hallo,

    ich tippe auf das „47,11“ m.

    Grüße Jens

  22. Frank Williges MA. sagt:

    Hallo Herr Kraus,

    es ist das Wort „Brauhaus“, welches markenrechtlich Geschützt sein müsste. Die englische Unterzeile ist unverdächtiger, bedeutete sie doch übersetzt „Brauerei Restaurant“

    Schöne Grüße aus der Uckermark,
    F. Williges

  23. Borbet-Unger, Henrike sagt:

    Problemtisch sehe ich zum Einen die Farbwahl. Sie erinnert mich an das Bier „Warsteiner“. Zum Anderen ist am unteren Tafelrand geschrieben: Gaffel, das besondere Kölsch. „Kölsch“ ist aber eine eigene Biersorte und sollte einem Namensschutz unterliegen. Dort sehe ich den Hauptkonflikt.

    Da bin ich ja mal auf die Lösung gespannt.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Kraus sagt:

      „Kölsch“ ist eine sogenannte Kollektivmarke, die der Kölsche Brauereiverband e.V. sich schützen ließ. Ich vermute, alle Kölner Brauereien dürfen den für ihr obergäriges Bier verwenden.

  24. test sagt:

    ein Restaurant „Brauhaus“ zu nennen (das scheint ja so zu sein) ist markenrechtlich verdächtig.

  25. Gerald Stiehler sagt:

    Mein „Marken-Alarmsystem“ springt bei der Entfernungsangabe an, die sehr an eine bekannte Kölner Duftmarke erinnert.

    Doppelt schwierig, wenn das werbende Brauhaus offensichtlich ebenfalls in Köln oder Umgebung zu suchen ist.

  26. Gordon Rijnders sagt:

    4711 Echt Kölnisch Wasser…

  27. Christa Finken sagt:

    Ich glaube, dass dies die Verwendung der Bezeichnung „Gaffel. Besonders Kölsch“ ist.

  28. Kägi sagt:

    47,11 m. Ist doch aber Gratiswerbung. Und vielleicht stimmt die Distanz ganz genau!?

    • Kraus sagt:

      Markeninhaber freuen sich nicht immer über Gratiswerbung. Gerade „4711“ ist auch schon einmal gegen einen Taxiunternehmer vorgegangen, der diese (seine) Telefonnummer auf dem Wagen hervorgehoben hatte.

  29. Tim Pazdzior sagt:

    Vielleicht ist Brauhaus und Restaurant jeweils was anderes, was man nicht namentlich kombinieren darf?

  30. Karin Costescu sagt:

    „Besonders Kölsch“ ist aus meiner Sicht markenrechtlich verdächtig.

  31. Frank Spitzhüttl sagt:

    Ich denke 4711 ist ein Parfüm, dessen Name hier wegen seiner Bekanntheit für die Entfernungsangabe genutzt wird.

  32. Thorsten Kohlstadt sagt:

    Meines erachtens dürfte die Entfernungsangabe mit den Zahlen 4711 verdächtig sein. Die Zahlenfolge wird schnell mit Kölnisch Wasser in Verbundung gebracht.

  33. Hans-Gert Grünhofer sagt:

    Die Antwort lautet:

    4711 – echt kölnisch Wasser 😉

  34. Sascha Wollstädter sagt:

    Ich denke, es geht um die 47,11 m. Wegen Kölnisch Wasser und so. hab ich recht?

    Grüße
    Sascha

  35. Hallo Herr Kraus,

    ich tippe mal auf die vollmundige Aussage „Gaffel. Besonders Kölsch“.

    Wobei ich mich allerdings frage, wer dafür verantwortlich zeichnet, denn die Bezeichnung „Brauhaus“ ist ja etwas undurchsichtig. Vermutlich soll er Eindruck erweckt werden, dass es sich um die Braustätte des Gaffel- Kölsch handelt, was jedoch kaum der Fall sein dürfte, weil Gaffel ein etwas größerer Betrieb ist und sicherlich kein Restaurant darstellt.

    Da sind mir beide Punkte verdächtig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Wehpke

  36. Es sind die 47,11 m, die man natürlich unwillkürlich mit Köln verbindet…

  37. Ich würde mal sagen, die Ziffernfolge 4711 ist geschützt. Auch wenn ein Komma dazwischen steht. Es ist ja eine Marke.

  38. Michael B. sagt:

    Anders als das Schild suggeriert, wird hier nur das Bier angeboten, also nicht gebraut.

    Wenn Brauhaus auch noch der Name des Restaurants ist, dürfte er gar nicht übersetzt werden.

    Ich nehme an, es wird Gaffel Kölsch aus Köln importiert.

  39. Robert Kische sagt:

    4711 ist eine eingetragene marke aus köln 😀

  40. mohamed sagt:

    Hallo Perter Kraus,

    kein Newsletter ist mit lieber als deiner.
    Super … Ganz ehrlich. Weiter so 🙂

    Zu deiner Frage …

    47 11 echt kölnisch wasser
    kenn ich schon aus meiner Kindheit

    Ich hoffe das die antwort richtig ist
    und schicke viele Grüße
    Mohamed

  41. oliver sagt:

    Brewery ist eingetrag registrierte Homepage-Domainname

    Brauhaus ist eingetragen auf den Namen Brauhaus Ernst August

    Gruß

    Oliver

    • Kraus sagt:

      Bei dieser schicken Wort-/Bildmarke, die Sie hier ansprechen, spielt das Wort „Brauhaus“ nur eine sehr untergeordnete Rolle. Daraus kann man nicht gegen andere Marken vorgehen, nur weil diese (auch) das Wort „Brauhaus“ verwenden.

  42. oliver sagt:

    Brewery ist eingetrag registrierte Homepage-Domainname

    Brauhaus eingetragen auf den Namen Brauhaus Ernst August

    Gruß
    Oliver

  43. Ganz offensichtlich 4711 😉 Kölnisch Wasser 🙂

  44. Ich würde vermuten, dass der Inhaber der Marke „Gaffel“ es nicht gerne sieht, wenn die freie Braukunst einer Gasthofbrauerei (so hat es den Anschein) im Zusammenhang mit seiner bekannten Biermarke beworben wird.

  45. Tobias Barth sagt:

    Kölsch ist eine geschützte geografische Angabe.

    Danke für Ihre sehr interessanten Newsletter.

    VG

  46. Sehr geehrter Herr Kraus,

    ich schätze, mit der Vermutung, dass es sich um die Entfernung 47,11 m handelt, dürfte ich nicht so falsch liegen. – Denn schließlich war es die Hausnummer 4711 in der Glockengasse in Köln, die dem früher sehr bekannten Parfüm den Markennamen gab.

    Beste Grüße
    Michael G. Sachs

  47. Alexander A. sagt:

    Gibt es schon was neues zu den Gewinnen? 😉
    Für meine Schwerpunktausbildung an der Uni sind solche Dokumente immer gerne gesehen und eine große Hilfe 🙂

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