Neue Muster-Widerrufsbelehrung 2011
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Ab 04.08.2011 gilt eine neue Muster-Widerrufsbelehrung. Jeder Online-Händler sollte deshalb seinen Auftritt spätestens bis zum Ablauf der Umstellungsfrist am 04.11.2011 entsprechend aktualisieren.
Achtung: Wenn Sie in der Vergangenheit schon einmal wegen der Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie diese unter Umständen VORHER kündigen.
Wenn Sie meinen nachfolgenden
(kostenlosen) Ratgeber an Ihre
E-Mail-Adresse schicken lassen,
erhalten Sie in einer gesonderten
Mail auch Hinweise zur Anpassung der
neuen
Ebay-Musterwiderrufsbelehrung,
insbesondere zu Fragen wie
-
Soll ich "zwei Wochen" oder "einen
Monat" wählen?
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Im Ebay-Muster steht die 40-Euro-Klausel
drin; kann ich die einfach verwenden oder wie sieht eine
richtige Belehrung ohne diese Klausel aus?
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Kann oder muss ich jetzt etwa
gleichzeitig eine Rückgabebelehrung einbauen (nein!)?
Die Umstellung auf die neue Belehrung ist vielleicht eine gute Gelegenheit, auch über andere Abmahnfallen noch einmal nachzudenken. In meinem (kostenlosen) Ratgeber "Abmahnschutz - warum und wie?" finden Sie auf wenigen Seiten:
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Drei weitverbreitete Fehler, die sich leicht finden lassen.
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Die populärsten Irrtümer zur "rechtskonformen Webseite" (z.B.: "Jeder braucht AGB.").
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Was brauche ich unbedingt auf meiner Webseite und was nicht?
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Welcher Aufwand lohnt sich?
Der Ratgeber ist kostenlos. Sie erhalten
das PDF-Dokument in Sekunden per E-Mail, wenn Sie sich
mit nachfolgendem Formular in meine E-Mail-Liste
eintragen:
Selbstverständlich können Sie Ihren Eintrag
jederzeit wieder aus meiner Liste löschen lassen - durch
einen einfachen Klick auf einen Löschungs-Link, den Sie
am Ende jeder Mail vorfinden werden.
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
Es heißt, man könne bei einem Prozess auf zwei Arten Geld verlieren: indem man einen Prozess anfängt oder indem man einem Anderen die Chance gibt, einen Prozess anzufangen. Gerade deswegen besteht die geschäftlich richtige Entscheidung häufig darin, anwaltlichen Rat zu suchen, denn nur so kann man erfahren, welcher Aufwand sinnvoll ist. Zwar gibt es natürlich auch Situationen, wo rechtliche Beratung in jedem Falle zu teuer und deshalb wirtschaftlich sinnlos wäre - aber selten dort, wo es um Abmahnungen im Wirtschaftsverkehr geht, den hier steht meist auch einiges Geld auf dem Spiel. In diesem Bereich des sogenannten Wettbewerbsrechts sollte man im Zweifel lieber einmal zuviel als einmal zuwenig den Anwalt fragen.
Im Übrigen sollten Sie nicht befürchten, daß Ihnen schon Ihre erste Frage eine hohe Rechnung beschert. Vielmehr können mich auch spontan kontaktieren, damit wir uns in einem ersten Schritt zum Beispiel per Telefon oder E-Mail über ihren Bedarf und mein Honorar verständigen können; dafür entstehen Ihnen noch keine Kosten. Oft läßt sich im ersten Gespräch auch schon klären, ob Sie überhaupt einen Anwalt benötigen und ob ich in Betracht komme.
Und hier noch einmal das Bestellformular für meinen (kostenlosen) Ratgeber - er kommt in Sekunden per Mail an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse:
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